Gruene Kreistag Unna

2017: Umgang mit Anträgen der Grünen (bzw. der „Kleinen“)

|   Startseite Anträge Kreistagsfraktion

(Auszüge aus Niederschriften der entsprechenden Ausschüsse und Kreistage sowie eigene Unterlagen.)

  1. DS 008/17 vom 20.01.2017 „Außerplanmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln für den geplanten Skulpturenpark Opherdicke“, gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, FDP, Piraten, GFL/UWG und FW
     
  2. DS 063/17 Errichtung Puccinelli-Skulptutenpark Haus OpherdickePuccinelli-Biswas | Konzept
     
  3. DS 002/17 vom 16.01.2017 „Auswirkungen und Konsequenzen aus dem Scheitern der „Stiftung Friesendorf“, Antrag auf Aufnahme auf die Tagesordnung des Kreistags am 28.03.2017
     
  4. DS 034/17 vom 20.02.17 „Abruf von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds ESF“
     
  5. Ergänzungs-Antrag zu TOP 4 „Die Grüne Fraktion bittet um Information und Öffentlichkeitsarbeit, inwieweit die Wegenutzung, das Betretungsrecht des Waldes im neuen LNatSchG NRW verändert wurden“
     
  6. DS 062/17 Bildungscampus Unna - Gesamtkonzept und Baubeschlüsse für den Neubau des Förderzentrums Unna und der Sporthalle Hansa Berufskolleg | Ergänzung
     
  7. DS 103/17 Prüfung von Dachbegrünung und der Errichtung von Parkplätzen mit Ladestation für Elektrofahrzeuge auf dem Bildungscampus Unna vom 08.06.2017
     
  8. DS 084/17 Schutz der Ökologischen Vielfalt auf Haus Opherdicke, Tagesordnungspunktaufnahmeverlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.05.2017
     
  9. DS 051/17 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen im Kreis Unna; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.03.2017
     
  10. DS 105/17 Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan; Antrag der Fraktion BÜNDNIS/DIE GRÜNEN vom 08.06.2017
     
  11. Anfrage vom 31.08.2017 zum geplanten neuen Teilhabeplanverfahren in der LWL-Behindertenhilfe DS 120/17 Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Unna vom 11.08.2017, GuV am 18.09., KreisA/KT am 09./10.10.17
    1. DS 099/16 Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, Anregung des TSV Unna vom 21.07.2016
    2. DS 101/16 Einführung einer Registrierungs-, Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen, BÜ90/Grüne vom 20.07.2016
    3. Schreiben Tierschutzverein
       
  12. DS 074/16 vom 18.05.2016 Kundenfreundliches Kreishaus - Freies WLAN in allen Warte- und Aufenthaltsbereichen der Kreisverwaltung
     
  13. DS113/17 Erhalt des Go-In-Systems zur gelingenden Integration neu zugewanderter Kinder, Grüner Antrag vom 28.07.2017
     
  14. DS 137/17 Internationale Garten Ausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA)
    1. aktueller Sachstandsbericht zum Projekt IGA 2027 vom 02.08.2017
       
  15. DS 143/17 TOP Feinstaubbelastung: Interkommunale Zusammenarbeit im Kreisgebiet Unna > Kreis als Fachinformations- und Koordinierungsstelle für Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität; Grüner Antrag vom 07.09.17
     

Zusammenstellung der Ergebnisse:

zu 1. DS 008/17 vom  20.01.2017 „Außerplanmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln für den geplanten Skulpturenpark Opherdicke“, gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, FDP, Piraten, GFL/UWG und FW

Erörterung im BuK am 21.02.2017

Herr Dr. Timpe berichtet über die zu diesem Thema in der gestrigen Sitzung der Kommission zur Weiterentwicklung von Haus Opherdicke getroffenen Vereinbarungen. Mit Blick darauf sei es aus seiner Sicht vernünftiger, das heute nicht weiter zu vertiefen und zurückzustellen, bis sich nach einer weiteren Sitzung der Kommission im Vorfeld des Kreistages im Juni der Sachverhalt geklärt habe.

Herr Hegewald-Gnad erklärt, dass seiner Fraktion nicht ganz klar sei, was die 20.000 Euro mit einer eventuellen Rückstellung des Antrages zu tun hätten. Die Summe sollte wieder in den Haushalt eingestellt werden, um sicherzustellen, dass die Skulpturen auf Haus Opherdicke aufgestellt würden.

Herr Will erklärt vor dem Hintergrund der Beratungen der gestrigen Kommission und den Ausführungen von Herrn Dr. Timpe, dass er kein Problem damit habe, heute nicht über den Antrag abzustimmen.

Herr Schimpf äußert, dass er nicht der Ansicht sei, dass man den Antrag zurückziehen sollte. Er meine, dass die Frage nach den Kosten für die Aufstellung der Skulpturen nichts mit dem Haushaltsansatz zu tun habe. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Wochen sei es im Kreis nicht ungewöhnlich, Dinge so lange zu ver-schieben, bis sie nicht mehr umgesetzt werden könnten. Dem entgegenzuwirken, dazu diene dieser Antrag. Es gehe nur darum, die 20.000 Euro wieder im Haushalt einzustellen, damit diese Mittel für die notwendige Aufstellung der Skulpturen zur Verfügung stünden. Er sei der Ansicht, dass man das ohne Weiteres beschließen könne, um damit ein wenig den Druck zu erhöhen, die Skulpturen auch aufzustellen.

Herr Dr. Wilk erläutert, dass die 13 Puccinelli-Skulpturen, die derzeit in der Stiftskirche auf Schloss Cappenberg ausgestellt würden, im Eigentum des Kreis Unna stünden. Er weist zu diesem Thema auf eine umfängliche E-Mail-Korrespondenz zwischen der in Florenz ansässigen Erbin der Skulpturen, Frau Puccinelli-Biswas, und dem Kreis Unna hin, in der es um verschiedene Formulierungen gegangen sei, und zwar um den Begriff „given to property“ und nicht nur „given to permanent terms“. Das habe man sich über-setzen lassen: „given to property“ bedeute „zu Eigentum“. Die Korrespondenz könne bei ihm eingesehen werden. An dieses Eigentum sei die Auflage geknüpft, die Skulpturen öffentlich, draußen und im Park von Haus Opherdicke zu zeigen. Das bezeichne man als „bedingtes Eigentum“ und bedeute, dass dieses Eigentum rückabgewickelt werden müsse, wenn die Auflage nicht erfüllt werde. Die Auflage sei jedoch nicht zeitlich gebunden, so dass aus Sicht des Kreises auch möglich wäre, die Skulpturen mit dem Haushalt 2018 zu präsentieren. Demnach bestehe keine Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Bereitstellung dieser investiven Mittel. Man habe überhaupt keine Veranlassung, irgendetwas versanden zu lassen. Es gehe nur um die Frage der Erarbeitung eines Konzeptes. Damit sei auch die Kostenfrage verbunden. Die 20.000 Euro hätten als Platzhalter im Haushalt gestanden, der eine realistische Größenordnung abbilde. Ob es jetzt genau 20.000 Euro seien, wisse man in acht Wochen.

Herr Dr. Timpe ergänzt zu den Bedenken von Herrn Schimpf und zur letzten Anmerkung von Herrn Dr. Wilk, dass man wissen sollte, was man wann und wo machen wolle. In der gestrigen Sitzung der Kommission habe man über den Basisvorschlag hinaus, der im Gartenkonzept der Landschaftsplaner skizziert worden sei, diskutiert. Dieser könnte relativ schnell umgesetzt werden. Wenn es darauf hinausliefe, wüsste man, dass eine Umsetzung unmittelbar (in 2017) möglich wäre. Es stelle sich allerdings die Frage, ob es sinnvoll sei, die Umsetzung bei möglichen baulichen Erfordernissen im Sommer zu erledigen, wenn der Park intensiv genutzt werde. Das müsse man klären. Gestern sei mit Blick auf die Sicherheit und Beschädigungen der Skulpturen eine zweite Variante diskutiert worden, die definitiv nicht im laufenden Jahr umgesetzt werden könne. Von daher schlage er vor, es zunächst auf sich beruhen zu lassen und abschließend zu beraten, wenn ein entsprechender Vorschlag der Kommission für den Kreistag vorgelegt werde.

Herr Will spricht sich vor dem Hintergrund der Geschehnisse in der Zeit zwischen den Jahren dafür aus, konstruktiv dazu beizutragen, das, was dort kaputt gegangen sei, wieder herzustellen. Nach all dem könne er nur appellieren, sich zu sammeln und eine möglichst abgestimmte, seriöse und konstruktive Politik zu machen. Von daher werde der Antrag nicht zurückgezogen und bleibe im Verfahren. Wenn dann die Kostenschätzungen der Landschaftsplaner vorlägen, könnte gegebenenfalls eine Änderung des Antrages erfolgen.

Herr Schimpf äußert, dass er die ganze Diskussion nicht nachvollziehen könne und fragt, warum man nicht jetzt im Haushalt die Mittel zur Verfügung stelle. Sie waren vorher eingestellt und seien nach Aussage von Herrn Dr. Timpe solide geschätzt gewesen.

Nach weiterer Diskussion beantragt Herr Hegewald-Gnad eine Sitzungsunterbrechung für eine kurze Beratung der Antragsteller.

Frau Hupe unterbricht die Sitzung um 17.10 Uhr für fünf Minuten.

Um 17.15 Uhr wird die Sitzung von Frau Hupe wieder aufgenommen. Nach der Beratung der Antragsteller erklärt Herr Hegewald-Gnad für diese, dass der Antrag nicht zurückgezogen, sondern in die nächste Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur verschoben werde.

Der Antrag wird einvernehmlich zur Beratung in die nächste Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur und zur Beschlussfassung in die Kreistagssitzung am 28.06.2017 geschoben.

Herr Schimpf erklärt zu Protokoll: Die Mehrheit der Antragsteller sei der Meinung, den Antrag zu verschieben. Er als Vertreter der Linksfraktion sei nicht damit einverstanden, schließe sich aber der Mehrheit der Antragsteller an. Seine Fraktion habe kein Verständnis dafür, dass der Betrag für diesen Zweck nicht in den Haushalt eingestellt werde.

 

Erörterung im FBV am 13.03.2017

Hintergrund des Antrages sei das Schenkungsangebot der Puccinelli-Erbin an den Kreis Unna, so Herr Goldmann. Eine Schenkung sei ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, rechtlich betrachtet somit ein Vertrag. Nach § 518 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedarf es zur Abwicklung eines derartigen Schenkungsangebotes generell auch einer notariellen Beurkundung. Die Bedingungen der Schenkenden seien im Detail unbekannt bis auf den Punkt, dass sie sich vorbehalte, dass die Figuren jederzeit öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Die Verwaltung habe im Rahmen des Ausschusses für Bildung und Kultur am 21.02.2017 dargelegt, dass kein zeitlicher Druck bestehe. Eine Klärung seiner eingangs dargelegten rechtlichen und verfahrensrechtlichen Betrachtungen stünde noch weitestgehend aus. Vielleicht könne die Verwaltung diesbezüglich einige Aussagen treffen, auch mit Blick auf die Funktion und die Rolle der Kommission zur Weiterentwicklung von Haus Opherdicke (Kommission WHO).

Herr Dr. Wilk führt aus, dass die Drucksache bereits im Ausschuss für Bildung und Kultur erörtert und ein-vernehmlich geschoben worden sei, auch mit Blick auf die eingerichtete Kommission WHO. Seiner Meinung nach müsse die Thematik in der Kommission WHO behandelt werden und sollte in einer Empfehlung für den Kreistag münden. Gegenwärtig befasse sich ein Landschaftsplaner mit dem Thema. In der Sitzung der Kommission WHO im Mai 2017 könnten die Ergebnisse voraussichtlich präsentiert werden. Die Verwaltung befürworte eine Verschiebung, damit sich die Kommission in ausreichendem Maße mit der Thematik befassen könne. Er erläutert den aktuellen Stand bezüglich der Puccinelli-Skulpturen. Durch die Schenkung der Puccinelli-Erbin handele es sich um sogenanntes bedingtes Eigentum. Der Kreis Unna sei demnach bereits Eigentümer dieser Skulpturen. Die Auflage sehe vor, dass die Skulpturen öffentlich und unter freiem Himmel auf Haus Opherdicke gezeigt werden müssen. Da die Schenkung bereits vollzogen sei, bedürfe es keiner notariellen Beurkundung. Der von Herrn Goldmann angesprochene § 518 BGB beträfe den Fall, wenn eine Schenkung versprochen, aber noch nicht vollzogen sei. Er möchte gerne jede Form von Zweifeln ausräumen. Sobald sich die Politik mit den Skulpturen sowie der Bereitstellung der finanziellen Mittel beschäftige, solle zur Klarstellung eine Beschlussfassung „Annahme der Schenkung“ vorgenommen werden.

Die SPD-Fraktion schließt sich einer Verschiebung der Thematik an, so Frau Cziehso. In der Kommission WHO seien bereits erste Überlegungen zur Aufstellung der Skulpturen angestellt worden. Es sei noch nicht absehbar, ob die beantragten Mittel den tatsächlichen Aufwand deckten. Die SPD-Fraktion habe ein großes Interesse an einer Aufstellung der Skulpturen im Park von Haus Opherdicke. Wann die Mittel zur Verfügung gestellt würden, hänge von der Realisierung des Projektes ab. Im Rahmen der Möglichkeiten werde im Juni eine positive Entscheidung zur Aufstellung der Skulpturen getroffen.

Als Vorsitzender der Kommission WHO und Mitglied der CDU-Fraktion betont Herr Feldmann, dass in der Sitzung der Kommission am 20.02.2017 ein konstruktives Gespräch stattgefunden habe. Der Verwaltung seien Arbeitsaufträge mit dem Inhalt erteilt worden, den Frau Cziehso bereits ausgeführt habe. Es würden Ideen zur Aufstellung der Skulpturen entwickelt und in der April-Sitzung entsprechend vorgestellt. Das Ergebnis könne dann in der Mai-Sitzung präsentiert werden. Auch die CDU-Fraktion befürworte eine Aufstellung der Skulpturen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, hätte er für sinnvoll gehalten, zumal die Aufstellung der Skulpturen außer Frage stehe, so Herr Goldmann. Zurzeit könne man von einer Beschlussfassung im Juni ausgehen und spätestens dann müssten die finanziellen Mittel sowieso bereitgestellt werden. Die Argumentationslinie sei nach wie vor nicht überzeugend. Dennoch erkläre sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einer Verschiebung der Entscheidung in den Juni einverstanden.

Herr Enters betont, dass die SPD-Fraktion zu keinem Zeitpunkt Zweifel daran gehabt hätte, eine Form zur Aufstellung der Puccinelli-Figuren zu finden. Diskutiert werde lediglich über den Standort, die Präsentation und die Sicherung der Figuren. Die SPD-Fraktion stimme der Vorbereitung einer Beschlussfassung durch die Kommission WHO zu.

Auch die Fraktion GFL-Lünen / UWG-Selm stimme einer Verschiebung der Beratungen in die Kommission WHO zu, so Herr Rosenkranz. Wichtig sei, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel eingestellt seien.

Herr Klostermann erklärt auch für die FDP-Fraktion die Zustimmung zur Verschiebung der Thematik. Rechtlich sei ihm die von Herrn Dr. Wilk genannte Begrifflichkeit zum bedingten Eigentum unverständlich. Sofern eine Schenkung eine Auflage hätte, könne es sich doch nur um ein noch nicht vollzogenes Schenkungsversprechen handeln.

Herr Dr. Wilk führt aus, dass eine schriftliche Erklärung vorliege, die auch gerne eingesehen werden könne. Die Erklärung sei ursprünglich in englischer Sprache verfasst und durch ein Übersetzungsbüro in die deutsche Sprache übersetzt worden. In der Erklärung stehe Folgendes: „given to property“ und nicht „given to permanent terms“. Das bedeute, dass die Skulpturen zum Eigentum überreicht wurden. Des Weiteren stehe in der Erklärung, dass die Skulpturen im Außenbereich des Hauses Opherdicke zu präsentieren seien. Sollte entschieden werden, dieser Auflage nicht nachzukommen, dann müssten die Figuren zurückgegeben wer-den und das Eigentum gehe verloren. Gegenwärtig sei der Kreis Unna somit bedingter Eigentümer der Skulpturen.  Auch die Linksfraktion erkläre sich mit einer Verschiebung der Thematik einverstanden, so Herr Sell. Bei Betrachtung des zeitlichen Ablaufs bis zur Unterbreitung eines Beschlussvorschlages durch die Kommission WHO halte er eine Umsetzung noch in diesem Jahr für möglich.

Auf Nachfrage von Herrn Kranemann antwortet Herr Dr. Wilk, dass die von ihm angeführte Erklärung aus dem Monat Februar stamme. Aufgrund der politischen Sensibilität sei man hier nachfassend tätig geworden. Er betont, dass die Schenkung keineswegs vorher fraglich gewesen sei; er hätte lediglich einiges klarstellen und zusammenfassen lassen. Aus einer umfänglichen E-Mail-Korrespondenz gehe das gesamte Vorgehen zur Schenkungsvereinbarung hervor.

Frau Heinrichsen betont abschließend, dass eine Abstimmung nicht erforderlich sei, denn es bestehe Einvernehmen darüber, diese zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.

 

Erörterung im KreisA am 27.03.2017

Herr Landrat Makiolla führt aus, dass sich der Ausschuss für Bildung und Kultur am 21.02.2017 mit dem Antrag befasst und eine Beschlussfassung darüber auf den nächsten Sitzungslauf verschoben habe. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben habe sich am 13.03.2017 damit befasst und den Antrag zur weiteren Beratung in die Kommission zur Weiterentwicklung von Haus Opherdicke verschoben. Danach solle dieser dann wieder in den Sitzungslauf zur Beschlussfassung eingebracht werden. Im Ältestenrat habe man sich ebenfalls darauf verständigt, zunächst das Ergebnis der Beratung der Kommission über diesen Antrag abzuwarten und den Punkt daher sowohl im heutigen Kreisausschuss als auch im morgigen Kreistag nicht zu behandeln.

Im Kreisausschuss herrscht Einvernehmen darüber, dass der Antrag zunächst in der Kommission zur Weiterentwicklung von Haus Opherdicke beraten werden solle, bevor man darüber im nachfolgenden Sitzungslauf beschließen könne. Eine Absetzung des Antrags von der Tagesordnung des Kreistages solle nicht erfolgen, da der Kreistag über die Behandlung dieses Punktes abschließend entscheiden solle.

Beratung und Beschlussfassung werden einvernehmlich auf die Sitzung des Kreistages am 28.03.2017 verschoben.

Erörterung im Kreistag am 28.03.2017

Herr Landrat Makiolla teilt mit, dass der Antrag sowohl im Ausschuss für Bildung und Kultur am 21.02.2017 als auch im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben am 13.03.2017 auf der Tagesordnung gestanden habe und jeweils einvernehmlich zur weiteren Diskussion in die Kommission zur Weiterentwicklung von Haus Opherdicke verwiesen worden sei. Auch der Kreisausschuss habe den Antrag in seiner gestrigen Sitzung nicht beraten. Er schlage dem Kreistag vor, den Antrag ebenfalls zur Beratung in die Fachkommission zu verweisen.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt sich Herr Goldmann mit der Verweisung einverstanden. Man habe den Punkt trotz der Verweisungsbeschlüsse der Fachausschüsse zunächst auf der Tagesordnung des Kreistages belassen wollen, um auch den Antragsstellern, die nicht in diesen Fachausschüssen vertreten seien, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Herr Rosenkranz erklärt sich für die Fraktion GFL-Lünen/UWG-Selm mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden. Herr Roß für die Gruppe PIRATEN und Herr Stalz (FW) schließen sich an.

Herr Stalz regt an, dass man gemeinsam mit der Gemeinde Holzwickede versuchen sollte, für den Skulpturenpark öffentliche Fördergelder aus dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier NRW“ zu akquirieren.

Herr Landrat Makiolla stellt fest, dass Einvernehmen darüber besteht, den Antrag zunächst in die Kommission zur Weiterentwicklung von Haus Opherdicke zu verweisen und darüber in einer nachfolgenden Kreistagssitzung zu beschließen.


zu 2. DS 063/17 Errichtung Puccinelli-Skulptutenpark Haus Opherdicke

Erörterung im BuK am 16.05.2017

Herr Dr. Wilk führt aus, dass das Thema in der Kommission zur Weiterentwicklung von Haus Opherdicke vorgestellt worden sei und daraus nun in die formale Sitzungsfolge überwiesen werde. Wie im Übersichtsplan zu erkennen sei, folge die Platzierung der 13 Skulpturen einer bestimmten Geschichte. Dies sei seines Erachtens eine sehr gute Lösung, die zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung führen werde. Er empfehle daher, heute den in der Drucksache formulierten Beschluss so zu fassen. Unter der Voraussetzung einer solchen Beschlussfassung in der Sitzungsfolge Mai/Juni sei die Umsetzung für den Oktober geplant. Gegenwärtig würden die Skulpturen noch in der Stiftskirche auf Cappenberg gezeigt. Diese Ausstellung ende nun, sodass die Skulpturen dann zur Verfügung stünden, um auf Opherdicke im Herbst platziert zu werden. Hinsichtlich der finanziellen Größenordnung werde man nach genauerer Betrachtung für die Umsetzung einen Betrag von 35.000 Euro brutto benötigen, der dann außerplanmäßig bereit zu stellen wäre. Zu den Puccinelli-Skulpturen verweise er auf das der Drucksache als Anlage beigefügte Schreiben der Tochter des Künstlers, Frau Puccinelli-Biswas.

Herr Engelhardt teilt für seine Fraktion mit, dass man das Konzept zur Aufstellung der Skulpturen auf Opherdicke gut und stimmig finde und diesem Beschluss zustimmen werde.

Frau Lipke erklärt, sie freue sich, dass die Verwaltung Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stellen wolle, sei aber trotzdem enttäuscht über die Art und Weise, wie mit dem gemeinsamen Antrag umgegangen werde. Es würden dieser Drucksache sicher alle zustimmen, weil ja auch alle das so wollten, aber man hätte das anders regeln können. Sie hätte sich gewünscht, dass die Verwaltungsvorschläge in den gemeinsamen Antrag eingeflossen wären, dann wäre es der gemeinsame Antrag der kleinen Fraktionen gewesen.

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht, sodass Frau Hupe die Drucksache zur Abstimmung stellt.

 

Beschluss

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:

Der Landrat wird beauftragt, die 13 Plastiken des Bildhauers Raimondo Puccinelli in der Parkanlage Haus Opherdicke entsprechend dem beiliegenden Konzept/Anlage 2 aufstellen zu lassen.

Der außerplanmäßigen Auszahlung von Investitionskosten in Höhe von 35.000,00 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis

einstimmig beschlossen

*****

Beschluss im HuT am 19.06.17 zu DS 063/17 Errichtung Puccinelli-Skulpturenpark am Haus Opherdicke)

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag vorzuschlagen, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Landrat wird beauftragt, die 13 Plastiken des Bildhauers Raimondo Puccinelli in der Parkanlage Haus Opherdicke entsprechend dem beiliegenden Konzept/Anlage 2 aufstellen zu lassen. Der außerplanmäßigen Auszahlung von Investitionskosten in Höhe von 35.000,00 € wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis

einstimmig beschlossen

Erörterung des gemeinsamen Antrags der „Kleinen“ im BuK am 16.05.2017

Herr Hegewald-Gnad teilt mit, dass der Antrag hier zurückgezogen werde. Man sei aber doch verwundert über die Vorgehensweise der großen Fraktionen, die bei den letzten Haushaltsberatungen die 20.000 Euro zur Aufstellung der Puccinelli-Skulpturen ausgenommen hätten. Um sicher zu stellen, dass die Skulpturen überhaupt aufgestellt werden könnten, habe man daher den Antrag gestellt, die Mittel wieder einzustellen. Man habe befürchtet, und dies sei nun ja auch dem Schreiben von Frau Puccinelli-Biswas zu entnehmen, dass man andernfalls gezwungen gewesen wäre, die Skulpturen kurzfristig wieder zurückzugeben. Dankenswerterweise habe die Verwaltung nun die Aufstellung forciert und auch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von plötzlich sogar 35.000 Euro möglich gemacht, was sie ebenfalls verwundere. Man habe zuvor der Beschlussfassung zur Verwaltungsdrucksache zugestimmt, doch ihrer Ansicht nach sei alles etwas seltsam abgelaufen. Man wünsche sich für die Zukunft einen sorgsameren Umgang mit den Anträgen der kleineren Fraktionen und Gruppen.

Erörterung im HuT am 19.06.17

Herr Hebebrand weist darauf hin, dass man den Antrag in den Kreistag schieben könne; der Antrag aber eigentlich erledigt sei durch die Bereitstellung der Mittel von 35.000 Euro.  

Auf Antrag der Antragsteller wird die Drucksache 008/17/1 einvernehmlich in den Kreistag geschoben.

In der Erörterung im Ältestenrat am 20.06:
Herr Goldmann sagt auf Bitte von Herrn Landrat Makiolla zu, bis zur Kreistagssitzung mit den anderen Antragstellern zu klären, ob der gemeinsame Antrag zu Punkt 12.2 | Außerplanmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln für den geplanten Skulpturenpark Haus Opherdicke; Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, GFL-Lünen/UWG-Selm und Linksfraktion, der Gruppe Piraten und der FW vom 20.01.2017 aufrechterhalten werde

Erörterung im KreisA am 26.06.2017

Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass es eine Drucksache der Verwaltung (DS 063/17) sowie einen Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, GFL-Lünen/UWG-Selm und Linksfraktion, der Gruppe PIRATEN und der FW (DS 008/17/1) gebe und teilt deren Beratungsstände mit. Herr Goldmann erläutert den gemeinsamen Antrag und erklärt vorab, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Verwaltungsdrucksache zustimmen werde. Anschließend geht er auf das Thema Errichtung Puccinelli-Skulpturenpark am Haus Opherdicke ein und stellt noch einmal den Verlauf der Beratungen seit Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes im letzten Jahr aus Sicht der Antragsteller dar. Der gesamte Ablauf mache den Eindruck, dass es insbesondere darum gegangen sei, nach dem Scheitern des Stiftungsangebote einen weiteren Eklat mit Blick auf diesen Standort zu vermeiden. Die Antragsteller hätten sich eine andere Form der Kommunikation zur Sachverhaltsdarstellung und insbesondere einen anderen Umgang mit dem gemeinsamen Antrag gewünscht. Es sei klar, dass der gemeinsame Antrag nun durch die Verwaltungsdrucksache hinfällig werde.

Herr Feldmann sieht eine parteiübergreifende Kommunikation durch die Arbeit der Kommission zur Weiterentwicklung von Haus Opherdicke, in der über Detailpunkte diskutiert worden sei, als gegeben an. Mit der Zustimmung zur Verwaltungsdrucksache könne man nun dem Willen der Erbin entsprechen und die Figuren der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung zu stellen. Er bedanke sich bei allen Beteiligten für die sachliche und konstruktive Arbeit und hoffe, dass man in der Kommission so weiterarbeiten könne.

Herr Roß schließt sich den Ausführungen von Herrn Goldmann an. Die Gruppe PIRATEN sei irritiert über den zeitlichen Verzug. Ihrer Meinung nach hätte man darüber auch im Fachausschuss im Februar beschließen und dann im Kreistag im März endgültig entscheiden können.

Herr Kreisdirektor Dr. Wilk teilt mit, dass die Skulpturen nach derzeitiger Planung im Laufe des Oktobers aufgestellt werden sollen. Diese würden, obwohl eine Versicherung von Kunst im öffentlichen Raum insgesamt unüblich sei, zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen versichert. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur solle im November dann eine Besichtigung des Parks stattfinden.

Herr Sell stimmt Herrn Feldmann zu, dass die Arbeit der Kommission parteiübergreifend sehr gut gewesen wäre. Er sei aber der Meinung, dass diese Arbeit auch der Ausschuss für Bildung und Kultur machen könne.

Frau Cziehso lobt noch einmal ausdrücklich die Arbeit der Kommission, die bereits weitere innovative Ideen habe, an denen es weiterzuarbeiten gelte.

Herr Landrat Makiolla lässt über die Drucksache 063/17 abstimmen

Beschluss

Der Landrat wird beauftragt, die 13 Plastiken des Bildhauers Raimondo Puccinelli in der Parkanlage Haus Opherdicke entsprechend dem beiliegenden Konzept (Anlage 2 zur Drucksache 063/17) aufstellen zu lassen.

Der außerplanmäßigen Auszahlung von Investitionskosten in Höhe von 35.000,00 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis

einstimmig beschlossen

Landrat Makiolla stellt anschließend fest, dass sich der Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN, FDP, GFL-Lünen/UWG-Selm und Linksfraktion, der Gruppe PIRATEN und der FW (DS 008/17/1) mit dem Beschluss über die Drucksache 063/17 erledigt habe.


zu 3. DS 002/17 vom 16.01.2017 „Auswirkungen und Konsequenzen aus dem Scheitern der „Stiftung Friesendorf“, Antrag auf Aufnahme auf die Tagesordnung des Kreistags am 28.03.2017

Erörterung im Kreistag am 28.03.2017

Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten und einen Fragenkatalog zu der Thematik mit der Bitte um Beantwortung in der Sitzung vorgelegt habe. Er trägt die Fragen und entsprechenden Antworten vor und fügt einige ergänzende Bemerkungen an. Seine Ausführungen sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Herr Goldmann führt aus, noch nie habe ein solches Thema die Kreispolitik, die Medienlandschaft und eine breite Öffentlichkeit so bewegt wie die mehrwöchige Diskussion angesichts des Scheiterns der Stiftung Friesendorf. Viele mache es auch heute noch fassungslos, wie unsensibel und verantwortungslos die politische Mehrheit von SPD und CDU ein honoriges Angebot der Eheleute Friesendorf sprichwörtlich „vor die Wand gefahren“ habe. Es bleibe ein breites Unverständnis ob eines kollektiven Versagens zweier Kreistagsfraktionen und die Unfähigkeit der Fraktionsvorsitzenden, für dieses Versagen die politische Verantwortung zu übernehmen. Übersehen werde, dass es nicht nur um die mehrmonatige Abstimmungsverweigerung von CDU und SPD gehe, sondern um das Verkennen der Dimensionen dieses Eklats und den gravierenden Imageverlust für den Kreis Unna. Insbesondere die sachlich verfassten Leserbriefe hätten den Schaden für das demokratische Selbstverständnis und das demokratische System deutlich herausgestellt, ebenso wie den Verlust von Glaubwürdigkeit und den fehlenden Anstand der Verantwortlichen.

Jeder kenne wahrscheinlich das Gefühl, wenn man sich, insbesondere mit entsprechenden Mehrheiten im Rücken, „verzocke“ und eine Entscheidung durchsetze, obwohl man ahne oder sogar wisse, dass dieser Weg nicht der richtige sei. Das gehöre zum politischen Alltag. Jedoch komme dann der Moment, in dem man sich entscheiden müsse, wie man als politisch Verantwortlicher damit umgehe. Diesem Anspruch der „political correctness“ seien beide Fraktionsvorsitzende nicht gerecht geworden. Nicht sofort, und teilweise noch nicht einmal nach Wochen öffentlich geführter Diskussionen.

So spreche die CDU lapidar von „Versäumnissen”, ohne auch nur ansatzweise zu erklären, worin diese bestanden hätten. Die SPD-Fraktionsvorsitzende und große Teile der SPD-Kreistagsfraktion hätten zu halbherzigen Aussagen getragen werden müssen. Es gebe weder Unrechtsbewusstsein noch aufrichtiges Bedauern, sondern nur den fortgesetzten peinlichen Versuch, die Schuld in der Informationspolitik der Verwaltungs-spitze, in der Berichterstattung des Hellweger Anzeigers und in unterstellten verbalen Entgleisungen seiner Person in der Kreistagssitzung am 13.12.2016 zu suchen.

Aus seiner Sicht hätten die beiden Fraktionsvorsitzenden die Lage mit jedem öffentlichen Rechtfertigungs- und Erklärungsversuch nur noch schlimmer gemacht. Der dilettantische Versuch einer direkten Kontaktaufnahme mit den Eheleuten Friesendorf habe das Fass aus deren Sicht zum Überlaufen gebracht.

Die Aussage von Herrn Jasperneite, die CDU habe sich mit Personalfragen noch nicht beschäftigt, habe sich als offensichtliche Unwahrheit entpuppt. Die Äußerungen der SPD-Fraktionsvorsitzenden nach der Kreistagssitzung über das Abstimmungsverhalten von Heinz Steffen rechtfertigten allein schon einen Rücktritt.

Herr Hengstenberg sei von den beiden Fraktionsvorsitzenden wochenlang zum Spielball ihrer persönlichen Animositäten gemacht worden, trotz seiner herausragenden Leistungen im Kulturbereich für den Kreis über viele Jahre. Die gegen Herrn Hengstenberg vorgebrachten Vorwürfe, insbesondere im Zusammenhang mit der Brabant-Stiftung, seien, wie gerade auch von Herrn Landrat Makiolla ausgeführt, haltlos.

Der eingetretene Imageschaden werde lange nachwirken. Daher sei es falsch zu glauben, dass man dies aussitzen oder mit der Einrichtung einer Burgenkommission Gestaltungswillen demonstrieren könne. Das Stiftungsvermögen sei für den Kreis Unna verloren. Leider sei die Chance zu einer ehrlichen Aufbereitung der Angelegenheit durch die maßgeblich Beteiligten entgegen entsprechender Zusagen bis heute verpasst worden.

Mit der Beantwortung der von seiner Fraktion gestellten Fragen durch den Landrat sei er einverstanden und bedanke sich dafür.

Frau Cziehso erklärt, die SPD-Fraktion habe sich bis in den Januar 2017 hinein mit dem Thema „Stiftungsvorhaben“ beschäftigt und alles daran gesetzt, im Interesse der Öffentlichkeit, als deren Vertreter man im Kreistag fungiere, noch offene Fragen im Zusammenhang mit der Stiftung zu klären. In der Kreistagssitzung am 13.12.2016 habe man zwar nicht die Entscheidung zur Errichtung der Stiftung getroffen, aber gleichwohl durch die Einrichtung einer Kommission deutlich gemacht, wie wichtig der Fraktion die Weiterentwicklung von Haus Opherdicke sei. Das Ehepaar Friesendorf habe dem Kreistag daraufhin ursprünglich eine Frist zur Entscheidung bis zum 31.01.2017 eingeräumt. Unmittelbar nach der Weihnachtspause habe die SPD-Fraktion am 09.01.2017 gegenüber dem Landrat ihre Zustimmung zur Gründung der Stiftung erklärt. Bedauerlicherweise hätten die Eheleute Friesendorf ihr Angebot am 11.01.2017 zurückgezogen. Nach Reflexion des Vorgangs habe man durch zögerliches Handeln, so müsse es aus Sicht der Stifter ausgesehen haben, das Angebot nicht gebührend gewürdigt. Es habe eine falsche Einschätzung der SPD-Fraktion vorgelegen. Ihre Fraktion bedauere das, und man habe sich bei den Eheleuten Friesendorf dafür schriftlich entschuldigt.

Die SPD-Fraktion habe die Entwicklung von Haus Opherdicke vom ersten Tag an vehement gefördert und unterstützt. Haus Opherdicke liege ihrer Fraktion am Herzen, sowohl als Ort qualitativ hochwertiger Ausstellungen als auch als Stätte der Begegnung. Deshalb sei es ein richtiger Schritt gewesen, eine Kommission einzusetzen, die sich um die weitere Entwicklung des Hauses besonders kümmere. Diese Kommission habe die Arbeit erfolgreich aufgenommen und werde zum Kreistag im Juni erste Vorschläge präsentieren, unter anderem auch zur Aufstellung der Puccinelli-Skulpturen im Außenbereich.

Abschließend bekräftigt Frau Cziehso erneut ihr Bedauern darüber, dass es nicht zur Stiftungsgründung gekommen sei. Sie appelliert an alle Kreistagsmitglieder, die Arbeit der Kommission interessiert und nötigenfalls auch kritisch zu begleiten. Sicherlich hätten alle gemeinsam das Ziel, Haus Opherdicke als attraktiven Standort in der Region für Kunst, Kultur und Begegnung weiter zu stärken.

Für die CDU-Fraktion unterstützt Herr Jasperneite die Ausführungen von Frau Cziehso. Die Vertagung im Dezember sei Ausdruck politischen Willens und politischen Handelns gewesen. Man habe über die damals vorliegende Drucksache 100/16 noch intern diskutieren wollen, da es noch viele Fragen gegeben habe, die man zugegebenermaßen zwar nicht alle schriftlich formuliert, aber im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit wiederholt mündlich an die Verwaltung gestellt habe. Dieses Versäumnis der fehlenden Schriftform habe die CDU-Fraktion auch in ihrer achtseitigen Stellungnahme im Internet eingeräumt.

Es sei Aufgabe der Politik, die Verwaltung zu kontrollieren und Themen angemessen zu erarbeiten. Nachdem man Kenntnis davon erhalten habe, dass eine Entscheidung über die Errichtung der Stiftung noch im Januar erforderlich sei, habe man sich direkt am nächsten Arbeitstag um einen Kompromiss bemüht, um die Stiftung auf den Weg zu bringen. Dieser sei mit der Drucksache 100/16/1 auch gefunden worden, denn darin sei ein neuer Passus aufgenommen worden, mit dem die Fragen der CDU-Fraktion hätten geklärt werden können. Dieser Drucksache hätte seine Fraktion überzeugt zustimmen können; von daher sei man auf einem guten Weg gewesen.

Um die Eheleute Friesendorf über die Beweggründe, die man für die Vertagung gehabt habe, zu informieren und darzustellen, dass man nun dabei sei, die Stiftung auf den Weg zu bringen, habe es den Versuch der Kontaktaufnahme gegeben, der leider gescheitert sei.

In der Sitzung am 13.12.2016 sei einstimmig die Einrichtung der Burgenkommission beschlossen worden. In dem Antrag hätten CDU- und SPD-Fraktion dargestellt, dass sie Haus Opherdicke unabhängig von Zustiftungen, sondern aus eigener Kraft heraus weiter entwickeln wollten, weil ihnen das Objekt am Herzen liege. Mit der Einrichtung der Kommission zur Weiterentwicklung von Haus Opherdicke seien aus Sicht seiner Fraktion alle notwendigen Schritte zur Fortentwicklung von Opherdicke getan worden. Die fraktionsübergreifende Kommission unter Vorsitz von Wilfried Feldmann habe ihre Arbeit aufgenommen, und erste Ergebnisse würden bereits im Sommer erwartet. Dann könne man mit einer neuen, vielleicht geänderten oder ergänzten, aber wahrscheinlich doch besseren Konzeption nach vorne gehen.

Herr Stalz erklärt, die Freien Wähler seien nunmehr seit 13 Jahren im Kreistag vertreten, und seither beobachte er die Kreispolitik intensiv. Dabei habe es das ein oder andere „negative Highlight“ der SPD und der CDU gegeben, aber der Umgang mit der „Stiftung Friesendorf“ toppe das um ein Vielfaches. Er könne das von Frau Cziehso und Herrn Jasperneite geäußerte Bedauern über das Scheitern der Stiftungsgründung nicht nachvollziehen, denn SPD- und CDU-Fraktion hätten eben diese Stiftungsgründung verhindert. Offene Fragen habe es aus seiner Sicht nicht gegeben, und selbst wenn, hätte man diese in der Kreistagssitzung stellen und klären können. Seiner Meinung nach habe es sich nicht um inhaltliche Fragen, sondern um vorgeschobene Argumente gehandelt, die außer der SPD und der CDU niemand verstanden habe. Ihn ärgere auch, dass in der überregionalen Berichterstattung nicht differenziert worden sei bezüglich des Abstimmungsverhaltens, so dass er vielen Bürgern habe erklären müssen, dass nur die beiden großen Fraktionen das Scheitern der Stiftung verursacht hätten. Er danke der Presse, dass das Thema in die breite Öffentlichkeit hineingetragen worden sei. In den neun Jahren seiner Mitgliedschaft im Kreistag habe er noch bei keinem anderen Thema eine größere Resonanz erfahren.

Herr Feldmann erklärt, als Vorsitzender der Kommission zur Weiterentwicklung von Haus Opherdicke wolle er nun nach vorne schauen. Er bedanke sich bei den Mitgliedern für die sachlichen und konstruktiven Diskussionen bereits in der ersten Sitzung. Man habe Arbeitsaufträge für die Verwaltung betreffend die Platzierung der Skulpturen, die technische Weiterentwicklung des Bauhauses und die Nutzung des Pferdestalls entwickelt. Es sei auch Einvernehmen über die Einbindung von Dritten erzielt worden. Näheres ergebe sich aus der Tagesordnung für die nächste Sitzung am 03.04.2017. Er hoffe, dass bereits Entscheidungen für die Kreistagssitzung am 27.06.2017 vorbereitet werden könnten.

Herr Klostermann kritisiert, dass Frau Cziehso und Herr Jasperneite aus der entstandenen Situation keine Konsequenzen zögen und stattdessen versuchten, offene Fragen als Rechtfertigung vorzubringen. Auch die FDP-Fraktion habe offene Fragen gehabt und diese unter anderem in der Sitzung des Ältestenrates gestellt, wo sie beantwortet worden seien. Von August bis Dezember habe ausreichend Zeit bestanden, in dieser Angelegenheit beschlussfähig zu werden. Er fordert die SPD- und CDU-Fraktion auf, die offenen Fragen, die nur mündlich gestellt wurden, zu benennen. Nach seiner Kenntnis sei die einzige offene Frage die der Besetzung des Stiftungsrates mit der Person von Herrn Hengstenberg gewesen.

Herr Jasperneite weist im weiteren Verlauf der Diskussion darauf hin, dass sich die offenen Fragen in der Stellungnahme der CDU-Fraktion zu dem Thema „Stiftung“ im Internet fänden. Mit der ergänzten Drucksache 100/16/1 hätte man diese abarbeiten können.

Herr Goldmann kritisiert, dass SPD und CDU in ihren Wortbeiträgen weder den Imageschaden für den Kreis noch den materiellen Schaden thematisiert, sondern nur jeweils die Einrichtung der Burgenkommission hervorgehoben hätten. Die Einrichtung dieser Kommission habe jedoch mit dem Stiftungsangebot der Eheleute Friesendorf unmittelbar überhaupt nichts zu tun gehabt. Aus seiner Sicht solle mit dem Verweis auf die Kommission der Eindruck erweckt werden, dass die beiden großen Fraktionen das Heft des Handelns wieder in die Hand genommen hätten.

Er kritisiert erneut den Beschluss, das Thema „Stiftungsgründung“ von der Tagesordnung der Kreistagssitzung abzusetzen. SPD und CDU sollten nun ihre Erklärungsversuche für ein für die Öffentlichkeit nicht erklärbares Verhalten einstellen und sich zu ihrer Verantwortung bekennen.

Herr Sell schließt sich für die Linksfraktion den Eingangsausführungen von Herrn Goldmann an. Unverständlich sei ihm nach wie vor, warum im Januar der Versuch einer Kontaktaufnahme zu den Eheleuten Friesendorf erfolgt sei, obwohl sowohl der Landrat als auch der Kreisdirektor davon abgeraten hätten. Hätte es diesen nicht gegeben, wäre die Stiftung nach seinem Kenntnisstand errichtet worden.

Herr Krause kritisiert die Wortwahl von Herrn Goldmann in verschiedenen Presseberichten und Wortbeiträgen. Wenn dieser von „verantwortungslosem, schäbigen Verhalten“ spreche, fasse er dies durchaus als Beleidigung auf.

Ihm gehe es jetzt nicht um die Fraktionsvorsitzenden, auf die sich Herr Goldmann stets besonders beziehe, sondern um die Sicht der Angelegenheit als „normales“ Kreistagsmitglied mit den entsprechenden Informationsmöglichkeiten. In der Dezember-Sitzung habe er plötzlich das Gefühl gehabt, dass ihm wesentliche Informationen für die anstehende Entscheidung mit der entsprechenden finanziellen Tragweite fehlten. Bezüglich des Testamentsentwurfs habe es Unklarheiten gegeben. Bis heute wisse er nicht genau, wie sich das Vermögen der Eheleute zusammensetze.

Er habe bereits erlebt, wie schnell man verklagt werden könne, weil man eine Entscheidung zum Schaden der Steuerzahler getroffen habe. Da er Forderungen nach schnellen Entscheidungen grundsätzlich miss-traue, habe er sich auch vom Landrat nicht dazu drängen lassen wollen. Für ihn sei zum Zeitpunkt der Kreistagssitzung nicht klar gewesen, auf was für ein Wagnis man sich einlasse. Daher müsse man ihm sei-nen Wunsch auf eine Vertagung des Themas zugestehen. Auch über die Annahme eines Geschenkes müsse man nachdenken dürfen, wenn dieses mit Verpflichtungen und Verantwortung verbunden sei.

Kein Verständnis habe er für das Verhalten von Herrn Goldmann, der unter anderem mit einem Antrag auf Prüfung der Haftung für einen sichtlich nicht entstandenen Schaden insbesondere jüngere Kreistagsmitglieder unter Druck gesetzt habe.

Er sehe ebenfalls, dass die Angelegenheit unglücklich verlaufen sei und bedauere es, ebenso wie seine Vorredner, dass die Stiftung nicht zustande gekommen sei. Endgültig gescheitert sei die Stiftung, als eigentlich alles geklärt gewesen sei. Das jetzt aber auf die versuchte Kontaktaufnahme zu schieben, halte er nicht für richtig. Man hätte im Gegenteil vielleicht noch mehr miteinander reden sollen.

Für den unglücklichen Verlauf trage aus seiner Sicht Herr Goldmann die Hauptschuld. Er selbst sei nach wie vor der Meinung, er habe alles richtig gemacht.

Herr Landrat Makiolla stellt fest, Herr Krause habe den Eindruck erweckt, als sei er durch die Drucksache überrascht worden. Im Dezember habe diese mit allen relevanten Informationen aber bereits vier Monate vorgelegen. In diesen vier Monaten seien die Fragen, die Herr Krause gerade formuliert habe, von niemandem gestellt worden. Alle Fragen, die bis zur Sitzung an die Verwaltung herangetragen worden seien, seien zum Zeitpunkt der Sitzung beantwortet gewesen.

Für die Fraktion GFL-Lünen/UWG-Selm stellt Herr Kampmann fest, dass seitens der Verwaltung alles getan worden sei, um die Politik rechtzeitig und umfassend zu informieren. Es bleibe Fakt, dass die erneute Vertagung der Stiftungseinrichtung durch die SPD- und die CDU-Fraktion den Rückzug der Stifter ausgelöst habe. Für seine Fraktion schließe er sich den Ausführungen aller kleineren Fraktionen und Vertreter im Kreistag an. Die Äußerungen der SPD und CDU seien nichts als Entschuldigungen und führten nicht dazu, dass die beiden Fraktionen am Ende besser dastünden. Da eine weitere Diskussion die Lage nicht weiter verbessere, beantrage er den Schluss der Debatte.

Herr Landrat Makiolla stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlägen, so dass sich eine Abstimmung über den Antrag erübrige.

Abschließend erklärt Herr Landrat Makiolla, dass in der Diskussion die Unzufriedenheit aller mit dem Ergebnis des Entscheidungsprozesses in Bezug auf die Stiftung deutlich geworden sei. Trotz allem müsse man jetzt in die Zukunft blicken. Er appelliert an die Kreistagsmitglieder, die Weiterentwicklung von Haus Opherdicke möglichst gemeinsam auf einer breiten Basis zu gestalten und zu beschließen. Er wünsche Herrn Feldmann als Vorsitzendem der entsprechenden Fachkommission und auch allen Mitgliedern dabei eine glückliche Hand.


zu 4. DS 034/17 vom 20.02.17 „Abruf von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds ESF“

Erörterung im AuW am 22.02.2017

Herr Nadolski-Voigt erläutert ausführlich die von seiner Fraktion gestellte Anfrage.

Herr Wiggermann sagt die Beantwortung in schriftlicher Form zu.

Die ausführliche Antwort kam von Torsten Göpfert mit Schreiben vom 20.03.2017


zu 5. NuU am 08.03.17  mit dem Bericht über die zu erwartenden Auswirkungen des Landesnaturschutzgesetzes auf den Kreis Unna; Tagesordnungspunktaufnahmeverlangen der SPD-Fraktion vom 07.02.2017
plus

Ergänzungs-Antrag zu TOP 4  „Die Grüne Fraktion bittet um Information und Öffentlichkeitsarbeit, inwieweit die Wegenutzung, das Betretungsrecht des Waldes im neuen LNatSchG NRW verändert wurden“

Erörterung im NuU am 08.03.2017

Herr Driesch berichtet ausführlich an Hand einer Präsentation (siehe Anlage 4) über die zu erwartenden Auswirkungen des neuen Landesnaturschutzgesetzes im Kreis Unna. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.03.2017 findet bei dem Bericht Berücksichtigung.

Herr Driesch beantwortet verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder.

Herr Behrens spricht die Problematik fehlender Reitplaketten an, wenn es um die Wiederherstellung von Wegen bei Beschädigungen durch das Reiten gehe.

Herr Dr. Timpe verweist darauf, dass das Thema schon mehrfach diskutiert worden sei. Mit erhöhtem Personaleinsatz, der sich nicht refinanziere, sei dem Problem beizukommen, aber mit Blick auf die anhaltenden Konsolidierungsbemühungen habe man das regelmäßig verworfen.

Frau Küpper regt an, zukünftig die Wanderwege in Bezug auf die unterschiedlichen Nutzer zu deklarieren.

Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, dass die Verwaltung in einem Jahr einen Erfahrungsbericht zum neuen Landesnaturschutzgesetz abgibt.


zu 6. DS 062/17 Bildungscampus Unna - Gesamtkonzept und Baubeschlüsse für den Neubau des Förderzentrums Unna und der Sporthalle Hansa Berufskolleg

Erörterung im FBV am 22.06.17

Herr Dr. Timpe erläutert die Drucksache ausführlich.

Frau Cziehso meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an. Die Kooperation mit der Kreisstadt Unna begrüßt ihre Fraktion sehr. Sie weist auf einen kürzlich gestellten Antrag zur Drucksache von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin. (DS 103/17 Prüfung von Dachbegrünung und der Errichtung von Parkplätzen mit Ladestation für Elektrofahrzeuge auf dem Bildungscampus Unna)

Herr Dr. Wilk bezieht sich auf den von Frau Cziehso erwähnten Antrag vom 08.06.2017 zur Dachbegrünung und zu Parkplätzen mit E-Ladestation. Dieser Antrag gehöre seinem Verständnis nach nicht in dieses Gremium; er möchte ihn lediglich erwähnen, da er eine Verknüpfung zur Drucksache darstelle. Beraten würde dann in der Sitzung des Kreisausschusses bzw. des Kreistages. Die CDU-Fraktion stimme der Drucksache zu, so Herr Kranemann. Er bezieht sich auf Punkt 4.2 des Sachberichtes und bittet, bei der Verpachtung darauf zu achten, die Verträge durch den Kreis Unna zu initiieren. Des Weiteren bittet er darum, die Kosten des Kreises Unna bei dem auf Kosten der Kreisstadt Unna beabsichtigtem Bau eines städtischen Kindergartens auf voller Kostenbasis umzurechnen.

Aufgrund von Beratungsbedarf werden Beratung und Abstimmung zur Drucksache in die Sitzung des Kreisausschusses bzw. des Kreistages verschoben.


zu 7. DS 103/17 Prüfung von Dachbegrünung und der Errichtung von Parkplätzen mit Ladestation für Elektrofahrzeuge auf dem Bildungscampus Unna vom 08.06.2017

Erörterung im KreisA am26.06.2017

Herr Landrat Makiolla verweist auf die Ergänzungsdrucksache 062/17/1, die einen ergänzenden Beschlussvorschlag enthalte, der als Ziffer 3 des Beschlussvorschlages der Drucksache 062/17 zu verstehen sei. Die-ser diene nur der Klarstellung und verursache keine zusätzlichen Kosten.

Herr Goldmann erläutert den Antrag seiner Fraktion (vgl. Drucksache 103/17) und bittet um Zustimmung.

Frau Cziehso berichtet, dass ihre Fraktion gemeinsam mit der Kreisstadt Unna die Notwendigkeit sehe, für den Campus ein Mobilitätskonzept zu entwickeln. Sie bitte den Landrat daher im Namen ihrer Fraktion, gemeinsam mit der schwerpunktmäßig zuständigen Kreisstadt Unna ein solches Konzept zu entwickeln. Sie bittet um Verständnis für die Kurzfristigkeit der Anregung, jedoch habe ihre Fraktion auch erst am vergangenen Freitag davon erfahren. Sie kündigt an, diese Ergänzung auch morgen in der Sitzung des Kreistages einzubringen. Außerdem erklärt sie die Zustimmung ihrer Fraktion zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Landrat Makiolla unterstützt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls und kündigt an, im Rahmen der Elektromobilität auch E-Bikes einzubeziehen. Er weist darauf hin, dass der Kreis keine eigenen Ladestationen betreiben, sondern darüber mit den Stadtwerken Unna und den Radstationen sprechen werde. Die Fachausschüsse würden dann über die weitere Entwicklung informiert.

Herr Bremerich erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zum vorgeschlagenen Mobilitätskonzept, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Parkprobleme. Darüber hinaus rege seine Fraktion eine enge politische Begleitung durch den Unterausschuss für Hoch- und Tiefbauangelegenheiten an.

Herr Landrat Makiolla sagt zu, diese Anregung umzusetzen. Außerdem macht er auf entsprechenden Hinweis von Frau Gebhard deutlich, dass die Federführung und der Schwerpunkt für das Mobilitätskonzept bei der Kreisstadt Unna liegen würden. Da auch der Kreis Unna Interesse an einem Mobilitätskonzept habe, sei er bereit, einen Beitrag dazu zu leisten.

 

Beschluss

Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Landrat möge prüfen, inwieweit die Dächer des neuen Bildungscampus mit Dachbegrünung sowie der neue Parkplatz des Campus mit einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden können. Im Sitzungslauf August/September 2017 ist in den entsprechenden Fachausschüssen (HuT, BuK, FBV) sowie im KA/Kreistag darüber zu berichten und bei positivem Ergebnis der Beschluss zur Berücksichtigung in den weiteren Bau-Planungen vorzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig beschlossen

 

Beschluss

Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Landrat wird beauftragt, das Gesamtkonzept zur Entwicklung des Bildungscampus weiterzuverfolgen. Auf der Grundlage dieses Konzeptes soll (Baubeschlüsse):

1. Der Ersatzbau für die abgängige Sporthalle des Hansa Berufskollegs einschließlich der Neuanlage von Stellplätzen und des Abbruchs der alten Sporthalle bis zum Ende des Jahres 2018 in einem Kostenrahmen bis zu 5,3 Mio. € brutto incl. aller Nebenkosten realisiert werden.

 

2. Der Neubau für das Förderzentrum Unna bis spätestens zum Beginn des Schuljahres 2020/21 in einem Kostenrahmen bis zu 9,5 Mio. € brutto einschließlich der zuzurechnenden Abbruchkosten für die Altgebäude der Anne-Frank-Realschule und aller folgenden Nebenkosten realisiert werden.

 

Weiterhin wird der Landrat beauftragt, dem Kreistag spätestens bis zum Jahresende die mit der Kreisstadt Unna zu schließenden Verträge zur Nutzung des Grundstücks der Anne-Frank-Realschule (Erb-baurechtsvertrag), zur längerfristigen Anmietung eines für das städtische Weiterbildungskolleg zu errichtenden Gebäudes (Nutzungs- und Mietvertrag WBK) sowie ggf. zum Bau einer Kindertagesstätte im Namen und für Rechnung der Stadt (Bauvertrag Kita) zur Beschlussfassung vorzulegen.

Den Fachausschüssen ist fortlaufend zu berichten.

3. Der Landrat wird beauftragt, im Zuge des Parkplatzneubaus an der Kreissporthalle eine Außensportfläche herstellen zu lassen.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig beschlossen

 

Erörterung im Kreistag am 27.06.2017

Herr Landrat Makiolla weist auf die Ergänzungsdrucksache (Punkt 10.2 / DS 062/17/1) hin. Der dort genannte Beschlussvorschlag sei eine Ergänzung des Beschlussvorschlages der Ausgangsdrucksache 062/17. Er diene nur der Klarstellung und führe zu keiner Veränderung der Planung oder zu zusätzlichen Kosten. Auf Vorschlag des Landrates wird der Beschlussvorschlag der Drucksache 062/17/1 einvernehmlich als Ziffer 3 in die Drucksache 062/17 übernommen, um später darüber einen Gesamtbeschluss fassen zu können. Herr Landrat Makiolla teilt weiterhin mit, dass zum Thema Bildungscampus auch ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.06.2017 (Punkt 10.1 / DS 103/17) vorliege.

Frau Schmidt erläutert den Antrag ihrer Fraktion zur Prüfung von Dachbegrünung und der Einrichtung von Parkplätzen mit Ladestation für Elektrofahrzeuge auf dem Bildungscampus Unna. Sie teilt mit, dass die Planungen zum Bildungscampus am genannten Standort und mit den unterschiedlichen Bildungsangeboten die Zustimmung ihrer Fraktion fänden. Einzig der neu einzurichtende Parkplatz stelle ein kleines Dilemma dar, denn einerseits solle die ökologische Wertigkeit des Kurparks erhalten bleiben, andererseits sehe man aber auch das schulalltägliche Parkchaos. Von daher setze man auf ein gutes Mobilitätsmanagement und lege eben auch großen Wert auf ökologische Kompensation durch Dachbegrünung. Mit der Einrichtung von Parkplätzen mit Ladestation unterstütze man die Erreichung einer der Zielsetzungen des Kreises, die Elektromobilität zu fördern. Sie bitte daher um Zustimmung zum Antrag ihrer Fraktion.

Frau Hupe sieht durch die räumliche Nähe der kommunalen Schulen aller Stufen, der kreiseigenen Berufsschulen und der Förderschulzentren eine Vielzahl von Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung der Einrichtungen des Bildungscampus sowie zur Entwicklung gemeinsamer pädagogischer Konzepte. Sie erwarte ebenso eine positive Wirkung auf die Inklusion aufgrund der leichteren Durchlässigkeit. Letztendlich würden 5.000 bis 7.000 Schüler und 600 Lehrer an diesem Standort lernen und arbeiten, sodass die Bezeichnung „Bildungscampus“ angebracht sei. Vor diesem Hintergrund wolle sie für die SPD-Fraktion anmerken, dass es unbedingt erforderlich sei, für den ganzen Bereich ein Mobilitätskonzept zu entwickeln Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt sie die Zustimmung ihrer Fraktion.

Herr Jasperneite schließt sich für die CDU-Fraktion der Zustimmung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an. Trotzdem müsse man in diesem Zusammenhang erwähnen, dass auch Risiken eingegangen würden. So habe man vor einiger Zeit das Förderschulkonzept beschlossen und danach festgestellt, dass sich die Schülerzahlen anders entwickelt hätten als prognostiziert. Hier jedoch glaube man, dass diese Förderschule an dem Standort dauerhaft eine Zukunft habe. Ausdrücklich unterstütze die CDU-Fraktion die Forderung nach einem Mobilitätskonzept, welches mit der Kreisstadt Unna erarbeitet werden solle.

Herr Landrat Makiolla teilt mit, dass der Kreis auf die Kreisstadt Unna zugehen wolle, um gemeinsam und unter externer Beratung ein solches Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Die Federführung solle bei der Kreisstadt Unna als Hauptbetroffene liegen, aber auch die eigenen Interessen im Sinne der auf dem Bildungscampus tätigen Schüler und Lehrer sollten mit einfließen. Er weist darauf hin, dass der Kreis hinsichtlich der Elektromobilität nicht nur an PKW, sondern auch an die Einbeziehung von E-Bikes denke. Der Kreis wolle aber keine eigenen Ladestationen betreiben, sondern auf die Stadtwerke Unna und die Radstationen im Kreis zugehen, um mit ihnen ein Konzept zu besprechen.

Es folgt die Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.06.2017 (DS 103/17).

Beschluss

Der Landrat möge prüfen, inwieweit die Dächer des neuen Bildungscampus mit Dachbegrünung sowie der neue Parkplatz des Campus mit einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden können.

Im Sitzungslauf August/September 2017 ist in den entsprechenden Fachausschüssen (HuT, BuK, FBV) sowie im Kreisausschuss / Kreistag darüber zu berichten und bei positivem Ergebnis der Beschluss zur Berücksichtigung in den weiteren Bau-Planungen vorzubereiten

Abstimmungsergebnis

einstimmig beschlossen

Anschließend lässt Herr Landrat Makiolla über die Drucksache 062/17 (Ziffern 1 und 2) einschließlich des ergänzenden Beschlussvorschlages der Drucksache 062/17/1 als Ziffer 3 abstimmen.

Beschluss

Der Landrat wird beauftragt, das Gesamtkonzept zur Entwicklung des Bildungscampus weiterzuverfolgen. Auf der Grundlage dieses Konzeptes soll (Baubeschlüsse):

1. Der Ersatzbau für die abgängige Sporthalle des Hansa Berufskollegs einschließlich der Neuanlage von Stellplätzen und des Abbruchs der alten Sporthalle bis zum Ende des Jahres 2018 in einem Kostenrahmen bis zu 5,3 Mio. € brutto incl. aller Nebenkosten realisiert werden.

2. Der Neubau für das Förderzentrum Unna bis spätestens zum Beginn des Schuljahres 2020/21 in einem Kostenrahmen bis zu 9,5 Mio. € brutto einschließlich der zuzurechnenden Abbruchkosten für die Altgebäude der Anne-Frank-Realschule und aller folgenden Nebenkosten realisiert werden.

 

Weiterhin wird der Landrat beauftragt, dem Kreistag spätestens bis zum Jahresende die mit der Kreisstadt Unna zu schließenden Verträge zur Nutzung des Grundstücks der Anne-Frank-Realschule (Erbbaurechtsvertrag), zur längerfristigen Anmietung eines für das städtische Weiterbildungskolleg zu errichtenden Gebäudes (Nutzungs- und Mietvertrag WBK) sowie ggf. zum Bau einer Kindertagesstätte im Namen und für Rechnung der Stadt (Bauvertrag Kita) zur Beschlussfassung vorzulegen.…

Den Fachausschüssen ist fortlaufend zu berichten.

3. Der Landrat wird beauftragt, im Zuge des Parkplatzneubaus an der Kreissporthalle eine Außensportfläche herstellen zu lassen.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig beschlossen


zu 8. DS 084/17 Schutz der Ökologischen Vielfalt auf Haus Opherdicke, Tagesordnungspunktaufnahmeverlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.05.2017

Erörterung im BuK am 16.05.2017

Herr Hegewald-Gnad erläutert den Antrag seiner Fraktion zur Ökologie auf Haus Opherdicke Es gebe ja schon einen Landschaftsschutzplan für die Mauern um das Dorf herum, es gebe Schutzpläne für die Bäume und den Wald, aber über den Schutz der Pflanzen, vor allem der seltenen Farne auf den Mauern im Innenbereich, sei nichts schriftlich fixiert. Man halte es daher für wichtig, zu prüfen, inwieweit die dort wachsenden Pflanzen unter Schutz gestellt werden können, insbesondere da es auf Haus Opherdicke auch verschiedene Zuständigkeiten für die Pflege und Betreuung der Anlage gebe.

Herr Dr. Timpe teilt mit, er kenne diesen Standort seit langem und könne versichern, dass alle dort für die Liegenschaft verantwortlichen Mitarbeiter des Kreises, vom Hausmeister über den Kulturbereich bis hin zum Bauhof, um den faunistischen und floristischen Wert dieser Farne wüssten und zwar unabhängig von förmlichen Naturschutzfestsetzungen. Es habe bereits Ende der 80er Jahre ein RVR-Gutachten gegeben, das den Kreis auf den Wert dieser Farne hingewiesen habe. Bisher sei niemand der Meinung gewesen, dass die Mauern dort hätten gesäubert werden müssen, weder an der Gräfte noch an der Trockenmauer. Im Moment sei lediglich im Gespräch, ob im Bereich einer Mauer etwas Efeu zurückgeführt werden solle, um die Bedingungen für die Farne dort zu verbessern. Es sei dem Kreis durchaus ein Anliegen, aber man habe ein formales Problem mit der förmlichen Unterschutzstellung. Er schlage vor, dies im Ausschuss für Natur und Umwelt weiter darzustellen, da es thematisch dort hingehöre.

Herr Engelhardt stimmt dem Vorschlag zu, die Beratung und Beschlussfassung über den Antrag in den Ausschuss für Natur und Umwelt zu verschieben.

Auf Herrn Schimpfs Nachfrage teilt Herr Dr. Timpe mit, dass der Antrag seines Erachtens mit keinen relevanten zusätzlichen Kosten verbunden sein dürfte. Da man um den Wert der Pflanzen wisse und vieles auch selber beurteilen könne, sollte ein Gespräch mit Herrn Dr. Götz Loos zu der Thematik über Optimierungsmöglichkeiten ausreichend sein. Er würde keine aufwändige Beauftragung eines Büros vorschlagen.

Herr Bangert macht deutlich, dass es bei dem Antrag nicht um weitere Kosten oder Anschaffungen, sondern in erster Linie um die Sicherstellung des Schutzes für diese historischen Pflanzen gehe. Zudem seien diese eine Bereicherung für das Naturerleben und das dortige Lernangebot.

Frau Hupe stellt zur Abstimmung, ob die weitere Beratung und die Beschlussfassung über diesen Antrag auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt verschoben werden sollen. Dies wird vom Ausschuss einstimmig (bei 1 Enthaltung der CDU-Fraktion) so beschlossen.

Die weitere Beratung und die Beschlussfassung werden auf die Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umwelt am 01.06.2017 verschoben.

 

Erörterung im NuU am 01.06.2017

Herr Enters zeigt eine Auswahl seiner Fotos von Haus Opherdicke, auf denen die Pflanzenvielfalt deutlich werde. Herr Goldmann erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Nach einem kurzen Meinungsaustausch zwischen Herrn Behrens, Herrn Goldmann und Herrn Bangert über den Schutzstatus der betroffenen Pflanzen weist Herr Dr. Timpe seitens der Verwaltung darauf hin, dass eine förmliche Unterschutzstellung im Bereich der Gräfte nicht möglich sei, da es sich dabei formal um einen Innenbereich handele, der nicht dem Zugriff des Landschaftsplanes unterliege. Man müsste sich daher mit der Gemeinde Holzwickede ins Benehmen setzen. Er wirft die Frage auf, ob dies erforderlich sei. Der wirk-samste Schutz der dortigen Pflanzen sei aus seiner Sicht, dass sich Haus Opherdicke im Eigentum des Kreises Unna befinde. Alle beteiligten Organisationseinheiten wie die Fachbereiche Bauen und Natur und Umwelt sowie die Stabsstelle Kultur einschließlich der Hausmeister wüssten um den Wert der Pflanzen und würden darauf achten, diese zu schützen. Er schlägt vor, im Rahmen einer internen Arbeitsanweisung zu verfügen, die Mauer alle sechs Monate zu kontrollieren. Außerdem würde er Herrn Dr. Loos gemeinsam mit den zuständigen Sachbearbeitern aus den Fachbereichen Natur und Umwelt sowie Bauen einladen, im Rahmen einer Begehung mögliche Entwicklungshemmnisse und Konkurrenzen der Pflanzen festzuhalten. Eine Beauftragung von Stil und Blüte halte er daher nicht für nötig. Um die Rückführung von Efeu zugunsten der Farne kümmere man sich bereits.

Herr Goldmann stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und bittet darum, Herrn Dr. Loos und die zuständigen Sachbearbeiter aus den Fachbereichen Natur und Umwelt sowie Bauen in einer der nächsten Sitzungen über die Ergebnisse ihrer Begehung berichten zu lassen. Ihm sei ein wirksamer Schutz der Pflanzen wichtig. Wenn dies mit dem Vorschlag von Herrn Dr. Timpe gewährleistet sei, erklärt er sich im Namen seiner Fraktion mit dessen Vorschlag einverstanden.

Herr Enters hält fest, dass der Antrag in dem Sinne wie von Herrn Dr. Timpe vorgeschlagen präzisiert sei.

Herr Dr. Timpe sagt zu, über die Ergebnisse der Begehung und ggf. weitere erforderliche Maßnahmen im Ausschuss für Natur und Umwelt zu berichten.

 

Beschluss

Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit der innenliegende Bereich des Hauses Opherdicke in seiner Pflanzenvielfalt unter Schutz gestellt werden kann. Dabei sollte beispielhaft der Gesamtbestand der Farne an den Mauern der Gräfte, an den Mauern rund um das Herrenhaus sowie in Richtung Reithalle in ihrer herausragenden Anzahl und Artenvielfalt erhalten bleiben. Des Weiteren möge im weiteren Verfahren Dr. Götz Loos im Dialog mit dem beauftragten Büro Stil und Blüte eingebunden werden.

Die in der Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt am 01.06.2017 dazu gemachten Vorschläge von Herrn Dr. Timpe sind umzusetzen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig beschlossen


zu 9. DS 051/17 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen im Kreis Unna; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.03.2017

Erörterung  im FSO am 15.05.2017

Herr Bangert erklärt, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe den Antragstext modifiziert. Eingeschoben werden solle nach Gesprächen mit den Fraktionen SPD und CDU die Klarstellung, dass die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen vorliegen müssten. Er trägt die schriftliche Antragsbegründung vor.

Herr Krusel erklärt, um die Ergänzung habe man nach Rücksprache mit der Verwaltung aus Gründen der Rechtssicherheit gebeten.

Nach kurzer Diskussion wird klargestellt, dass der Einschub am Antragsende erfolgt.

Beschluss

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschluss vorzuschlagen:

Der Landrat wird gebeten, alle Initiativen zu fördern, die darauf hinwirken, für langjährig geduldete Menschen im Kreis Unna eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen.

Dabei ist vorauszusetzen, dass sich die langjährig geduldeten Menschen aktiv um ihre Integration bemühen und bei ihnen keine ausländerrechtlich zwingenden Abschiebegründe, z.B. aufgrund von Straftaten, vorliegen und die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig beschlossen

 

Erörterung im KreisA am 26.06.2017

Herr Landrat Makiolla macht darauf aufmerksam, dass der Beschlussvorschlag in der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr am 29.05.2017 um den Zusatz „und die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen vorliegen“ ergänzt worden und in dieser Fassung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen worden sei. Er berichtet, dass er den Antragsteller in der Sitzung des Ältestenrates am 20.06.2017 um eine Konkretisierung des Antrages gebeten habe. Dies diene der Klärung der Frage, was genau von ihm als Landrat bei einem entsprechenden Beschluss erwartet werde. Er habe inhaltlich keine Bedenken gegen die politische Zielrichtung des Antrages.

Herr Goldmann macht deutlich, dass mit der Formulierung „alle Initiativen zu fördern“ aus Sicht seiner Fraktion die Eigeninitiativen der Verwaltung gemeint seien und nicht die Dritter. Man könne es mit „alle Anstrengungen zu unternehmen“ vielleicht besser formulieren, was auch die Intention deutlicher mache. Er teilt ergänzend mit, dass man sich spätestens seit der Einrichtung der ausländerrechtlichen Beratungskommission kreisweit mit dem Thema Bleiberechtsperspektiven befasse. Aktuell werde in vielen Kommunen Nordrhein-Westfalens partei- und fraktionsübergreifend über Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen diskutiert. Es handele sich dabei um keine primär politische Entscheidung, sondern obliege der Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen und verfahrensrechtlichen Aufgaben als Ordnungsbehörde. Er spricht sich dafür aus, ergebnissoffen die Möglichkeiten auszuloten, die mit Blick auf die Betroffenen geeignet seien, eine positive Entscheidungsfindung herbeizuführen.

Auf Nachfrage von Herrn Landrat Makiolla, was konkret von ihm zu tun sei, erwidert Herrn Goldmann, dass es ihm um eine Überprüfung aller gerade von ihm angesprochenen Einzelfälle hinsichtlich einer Lösung im Rahmen der Familie gehe, die über einen sehr langen Zeitraum sogenannte Kettenduldungen erhalten hätten. Nach seiner Schätzung handele es sich um einen Kreis von ca. 500 Personen, der einer erneuten Einzelfallüberprüfung unterzogen werden sollte mit der Fragestellung, ob man in diesen Fällen zu einer verbindlichen Lösung für die Familien kommen könne.

Herr Landrat Makiolla macht deutlich, dass er dafür zusätzliches Personal benötige und diese Aufgabe mit dem vorhandenen Personal nicht bewältigen könne. Es sei ein zusätzlicher Beschluss erforderlich, dass für diesen Zweck auch zusätzliches Personal eingestellt werde.

Herr Goldmann vertritt die Auffassung, dass eine qualitative Prüfung der Verwaltung erforderlich sei, um den Personalbedarf zu quantifizieren. Es gebe im Antrag seiner Fraktion keine zeitliche Vorgabe, bis wann die Aufgabe zu erledigen sei. Er könne sich vorstellen, dass die Aufgabe in einem überschaubaren Zeitfenster und im Rahmen der aktuellen Verwaltungstätigkeit erledigt werden könne. Er bittet die Verwaltung um eine Überprüfung und Rückmeldung, wenn dies nicht der Fall sei. Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass die Ausländerbehörde im Augenblick zeitlich extrem belastet sei und daher keine zusätzliche Aufgabe ohne zusätzliches Personal übernehmen könne. Er schlägt vor, bis morgen den personellen Mehrbedarf zu ermitteln, um dann darüber entscheiden zu können. Außerdem erinnert er an die Mehrbelastungen u.a. durch die Flüchtlinge und die Einrichtung der Zentralen Ausländerbehörde. Weitere Belastungen könne er seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Ausländerbehörde nicht zumuten.

Herr Goldmann bestätigt die Mehrbelastungen der Ausländerbehörde und erklärt sich im Namen seiner Fraktion mit einer Umsetzung in einem Zeitrahmen von zwei Jahren einverstanden. Der Antrag sei nicht so zu verstehen, dass andere Aufgabenfelder dafür zurückstehen sollen.

Herr Landrat Makiolla bittet um Verständnis, dass diese Interpretation aus dem ursprünglichen Antrag nicht zweifelsfrei und eindeutig erkennbar gewesen sei. Die Entscheidung, ob langjährig geduldete Menschen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus erhalten, werde an anderer Stelle getroffen und nicht beim Kreis, so Herr Landrat Makiolla weiter. Der Kreis Unna wende in jedem Einzelfall sehr sorgfältig Recht und Gesetz an.

Frau Cziehso kündigt an, die vorgebrachten Erläuterungen morgen in ihrer Fraktionssitzung vorzustellen. Der Ausschuss für Feuerwehr, Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr habe der Intention des Antrages mit dem Zusatz zugestimmt, ihre Fraktion werde danach abschließend entscheiden.

Die Beschlussfassung wird einvernehmlich auf die Sitzung des Kreistages am 27.06.2017 verschoben.

Erörterung im Kreistag am 27.06.2017

Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben sich am 15.05.2017 mit der Angelegenheit befasst und den Beschluss mit einer Textänderung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen habe. Dem Beschlusstext sei am Ende angefügt worden „und die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen vorliegen“. Die weitere Beratung und auch die Beschlussfassung seien im Kreisausschuss auf diese Sitzung des Kreistages verschoben worden.

Herr Goldmann erläutert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag. Er führt aus, dass man sich mit dem Thema „Bleiberechtsperspektive für langjährig geduldete Menschen im Kreis Unna“ schon über viele Jahre hinweg, spätestens seit Einrichtung der ausländerrechtlichen Beratungskommission, befasse. Es gehe um Menschen, die sich zum Teil schon seit Jahrzehnten hier aufhielten, und im Sinne der Betroffenen sollten alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden, um deren Integrationsbemühungen und unseren Integrationswillen durch eine entsprechende Initiative zum Ausdruck zu bringen. Nach seinem Kenntnisstand betreffe das derzeit zwischen 80 und 100 Personen im Kreis Unna. Diesen Personenkreis zu überprüfen, sei eine Aufgabe, die in einem noch zu definierenden Zeitfenster seitens der Verwaltung zu schultern sein sollte. Landesweit setzen sich auch andere Kommunen und Kreise derzeit mit diesem Thema auseinander und weitestgehend würde darüber positiv beraten und beschlossen. Es sei aber primär keine politische Entscheidung, sondern die Zuständigkeit liege bei der Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Aufgaben als Ordnungsbehörde. Es sei nicht die Intention des Antrages, in diese Zuständigkeiten einzugreifen. Intention sei es, die Menschen, die sich über einen sehr langen Zeitraum im Kreis Unna aufhielten und zum Teil massive, sowohl wirtschaftliche als auch soziale Integrationsleistungen erbracht hätten, in ihren Bemühungen, eine Bleiberechtsperspektive zu bekommen, zu unter-stützen.

Herr Landrat Makiolla erklärt, dass gegen die gerade von Herrn Goldmann dargestellte Intention des Antrages nichts einzuwenden sei. Er fordere die Antragsteller jedoch auf, ihm konkret mitzuteilen, was unter der Formulierung „alle Initiativen fördern...“ zu verstehen sei und wie er dies praktisch umsetzen solle. Im Kreisausschuss habe er die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so verstanden, dass darunter die Überprüfung der Akten aller betroffenen Personen zu verstehen sei. Derzeit gebe es im Zuständigkeitsbereich der Kreisausländerbehörde insgesamt 611 geduldete Ausländer, von denen 172 länger als 4 Jahre und 74 länger als 10 Jahre in Deutschland lebten. Er weise auf die extreme personelle Belastung der Ausländerbehörde hin. Neben den täglichen Verwaltungsaufgaben sei man dort derzeit damit beschäftigt, im Auftrag des Landes NRW die Zentrale Ausländerbehörde aufzubauen. Zusätzlich betreibe man die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge für den Regierungsbezirk Arnsberg und zwei Stellen in der Ausländerbehörde seien momentan gar nicht besetzt. Eine solche zusätzliche Aufgabe erfordere qualifiziertes und erfahrenes Personal, das aus den genannten Gründen derzeit nicht zur Verfügung stehe. Die Voraussetzungen zur Gewährung von Aufenthaltstiteln seien rechtlich abschließend normiert und würden in jedem Einzelfall von der Ausländerbehörde zu Gunsten der betroffenen Person beachtet. Zudem seien die Betroffenen verpflichtet, jede Änderung der Sachlage aus eigenem Antrieb der Ausländerbehörde mitzuteilen, sodass man dann in der Lage sei, entsprechende andere Entscheidungen zu treffen. Es sei daher nicht zu erwarten, dass eine Überprüfung der Akten zu anderen als den bisher vorliegenden Ergebnissen führe.

Herr Enters erklärt, dass die SPD-Fraktion sich intensiv mit dem Antrag befasst habe und sich inhaltlich voll den Ausführungen des Landrates anschließe. Unabhängig davon, dass der Tenor des Antrages sicherlich positiv zu unterstützen sei, könne man sich dem in dieser Form nicht anschließen.

Herr Goldmann betont, dass es sich bei dem Antrag weder um einen bewussten noch um einen unterschwelligen Vorwurf seiner Fraktion in Richtung Verwaltung handele. Es gehe hier um den Kreis der vom Landrat angesprochenen 74 Personen, die sich seit mehr als 10 Jahren im Kreisgebiet aufhielten. Aufgrund der kurzen Duldungszeiträume sei es zurzeit so, dass sich ein Verwaltungsmitarbeiter zum Teil vier Mal im Jahr mit jedem dieser Fälle befassen müsse. Eine einmalige, abschließende Überprüfung jedes Einzelfalls im Hinblick auf eine dauerhafte Bleibeperspektive unter Würdigung aller Faktoren im Rahmen der geltenden Vorschriften halte man für sinnvoller. Eine solche Überprüfung könne durchaus über einen größeren Zeitraum hinweg und im Rahmen der täglichen Verwaltungstätigkeit erfolgen.

Herr Landrat Makiolla stellt klar, dass die jetzige Verfahrensweise der Ausländerbehörde im Umgang mit den betroffenen Personen gesetzlich so vorgeschrieben sei. Gerade zu den langjährig Geduldeten habe man dadurch einen sehr engen Kontakt, der es ermögliche, zu beurteilen, ob die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für eine Duldung noch vorlägen oder ob ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt werden könne.

Herr Krause hält eine Aktenüberprüfung aus den vom Landrat genannten Gründen ebenfalls für nicht erforderlich. Zudem könne die Formulierung „alle Initiativen zu fördern“ missverständlich ausgelegt werden. Er werde dem Antrag daher nicht zustimmen.

Herr Goldmann macht deutlich, dass mit der Formulierung „alle Initiativen zu fördern“ Verwaltungsinitiativen und nicht die Dritter gemeint seien. Er wiederhole seinen Vorschlag aus der gestrigen Kreisausschusssitzung, diese Begrifflichkeit in „alle Anstrengungen zu unternehmen“ zu ändern.

Herr Landrat Makiolla stellt fest, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Formulierung ihres Antrages ändern wolle. Statt „Der Landrat wird gebeten, alle Initiativen zu fördern,...“solle es nun lauten: „Der Landrat wird gebeten, alle Anstrengungen zu unternehmen,...“

Nach kurzem Austausch über das weitere Vorgehen beantragt Frau Cziehso für die SPD-Fraktion, eine Sitzungsunterbrechung aufgrund Beratungsbedarfs und bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Vorlage des konkreten Antragstextes.

Die Sitzung wird um 16.30 Uhr einvernehmlich für eine Beratungspause unterbrochen.

Herr Landrat Makiolla verabschiedet die polnische Gastdelegation, die daraufhin den Sitzungssaal verlässt.

Herr Landrat Makiolla eröffnet die Sitzung um 16.45 Uhr wieder und verliest den geänderten Antragstext der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einschließlich der Textergänzung aus dem Fachausschuss und stellt diesen zur Abstimmung.

Beschluss
Der Landrat wird gebeten, verwaltungsseitig alle Anstrengungen zu unternehmen, für langjährig geduldete Menschen im Kreis Unna eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen.

Dabei ist vorauszusetzen, dass sich die langjährig geduldeten Menschen aktiv um ihre Integration bemühen und bei ihnen keine ausländerrechtlich zwingenden Abschiebegründe, z.B. aufgrund von Straftaten vorliegen und die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich nicht beschlossen (45 Nein-Stimmen der Fraktionen SPD (o. Schmeltzer-Urban), CDU (o. Plath) und FDP / 16 Ja-Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GFL-Lünen/UWG-Selm, Linksfraktion, der Gruppe PIRA-TEN und FW / 1 Enthaltung des Landrates)


zu 10. DS 105/17 Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan; Antrag der Fraktion BÜNDNIS/DIE GRÜNEN vom 08.06.2017

Erörterung im KreisA am 26.06.2017
Herr Goldmann erläutert eingehend den Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung, um die ethische Haltung des Kreises, insbesondere gegenüber Bund und Land, zum Ausdruck zu bringen.

Frau Cziehso bittet darum, heute keinen Beschluss zu fassen, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass Ziffer 3 des Beschlussvorschlages bereits von der Verwaltung umgesetzt werde und ein entsprechender Beschluss des Kreistages aus seiner Sicht bedeute, dass dies bisher nicht der Fall gewesen sei. Sollte dieser Beschluss gefasst werden, bitte er um Benennung von Fällen, bei denen sich die Ausländerbehörde rechtswidrig verhalten habe.

Herr Goldmann vertritt die Auffassung, dass diese Interpretation im Kontext dieses Antrages und des Antrages zu Punkt 15 nicht aus dem Beschlussvorschlag herzuleiten sei. Seine Fraktion sei nicht der Ansicht, dass das Verfahren bzw. das Verhalten der Ausländerbehörde rechtswidrig sei, so Herr Goldmann nachdrücklich.

Die weitere Beratung und die Beschlussfassung werden einvernehmlich auf die Sitzung des Kreistages am 27.06.2017 verschoben.

 

Erörterung im Kreistag am 27.06.2017

Herr Goldmann erläutert den Antrag seiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und geht auf die Hintergründe, die allgemein geführte Diskussion hinsichtlich der Zulässigkeit und der rechtlich-humanitären Verantwortlichkeiten von Abschiebungen nach Afghanistan und die aktuelle Lage ein. Er halte es für wichtig, dass sich der Kreistag mit dieser Thematik befasse und seine Haltung zu dieser Problemstellung deutlich mache und bitte um Zustimmung zum Antrag.

Herr Enters teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion intensiv mit dem Antrag auseinandergesetzt habe und vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bundesregierung, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen, keine Notwendigkeit mehr für den Antrag sehe. Man gehe zudem davon aus, dass die Verwaltung jeden Einzelfall so gewissenhaft prüfe, dass an der Stelle kein Handlungsbedarf im Sinne des Antrages bestehe. Darüber hinaus werde aus dem Antrag nicht deutlich genug, wen man mit dem Begriff „strafrechtlich verurteilte Intensivtäter“ genau meine. Aus diesen Gründen werde man dem Antrag nicht zustimmen.

In den ersten beiden Punkten des Antrages sieht Herr Stalz für die Freien Wähler nur allgemeine Forderungen an die Bundes- und Landesregierung, mit denen sich die dort politisch Aktiven befassen müssten und die er daher ablehne. Bei Punkt 3 sehe er keinen Handlungsbedarf, da er ebenfalls davon ausgehe, dass die Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gewissenhafte Prüfungen vornehme. Die Formulierung im letzten Satz der Begründung des Antrages: „Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich strafrechtlich verur-teilte Intensivtäter.“ halte er auch für nicht eindeutig.

Hinsichtlich der Definition des Begriffes „Intensivtäter“ verweist Herr Goldmann auf § 53 Abs. 3 und § 54 des Aufenthaltsgesetzes, wo deutlich geregelt sei, wer ausgewiesen werden dürfe. Weiterhin führt er aus, dass die Wirkung von Kreistagsbeschlüssen in Richtung Bund oder Land häufig unterschätzt werde. Gerade in solchen humanitären Fragestellungen sei es wichtig, durch entsprechende Beschlüsse zum Ausdruck zu bringen, was man von der eigenen Landes- oder Bundesregierung erwarte. Er halte es für zu einfach, zu sagen, die abschließende Verantwortung liege beim Bund, und da könne man nichts machen. Es gehöre zu den Verpflichtungen von Kommunalpolitikern, sich nicht nur mit einem solchen Thema zu befassen, sondern auch der Verantwortung und Verpflichtung gerecht zu werden, sich für diese betroffenen Menschen einzusetzen. Der Rat der Stadt Dortmund habe bereits einen, diesem Antrag entsprechenden, gleichlautenden Beschluss gefasst.

Herr Krause teilt mit, dass er über diesen Antrag nicht diskutieren werde, da er keine Befassungskompetenz des Kreistages sehe.

Herr Landrat Makiolla stellt die aktuelle Situation dar, wonach Abschiebungen nach Afghanistan bis auf wenige Ausnahmen ausgesetzt blieben, bis das Auswärtige Amt eine neue Beurteilung über die Sicherheitslage in Afghanistan nach den jüngsten Anschlägen vorgelegt habe. Diese Beurteilung liege bisher nicht vor. Das bedeute, es gelte derzeit ein Abschiebestopp. Auch der Kreis habe erste Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bekommen, worin Asylanträge von Asylbewerbern aus Afghanistan abgelehnt worden seien und man aufgefordert worden sei, von einer Rückführung Abstand zu nehmen. Auch die Flüge zur Abschiebung von Straftätern seien erst einmal abgesagt worden, sodass im Augenblick niemand aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben werde. Er könne diesem Antrag daher nicht zustimmen, weil er sich insofern erledigt habe.

Frau Cziehso schließt sich für die SPD-Fraktion der Einschätzung des Landrates zu den Punkten 1 und 2 des Antrages an. Zu Punkt 3 sei eine Beschlussfassung überflüssig, da man davon ausgehe, dass die Ausländerbehörde des Kreises nach Recht und Gesetz und im Sinne der Menschen im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten handele.

Herr Landrat Makiolla stellt den Antrag zur Abstimmung.

Beschluss

1. Der Kreistag fordert die Bundesregierung vor dem Hintergrund der verschlechterten Sicherheitslag in Afghanistan auf, Abschiebungen dorthin auszusetzen.

2. Der Kreistag fordert die Landesregierung NRW auf, einen dreimonatigen Abschiebestopp nach Afghanistan zur erlassen.

3. Der Kreistag fordert die Verwaltung auf, im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfungen die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleibemöglichkeit von Betroffenen auszuschöpfen und humanitäre Aspekte zu würdigen.

 

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich nicht beschlossen (49 Nein-Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, FDP, GFL-Lünen/UWG-Selm, der FW sowie des Landrates / 10 Ja-Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und GFL-Lünen/UWG-Selm / 4 Enthaltungen der Linksfraktion und der Gruppe PIRATEN)


zu 11. Anfrage vom 31.08.2017 zum geplanten neuen Teilhabeplanverfahren in der LWL-Behindertenhilfe

„Umsetzung Teilhabe2015 (UTe)“
> Beantwortung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung am 27.09.2017

 

„Sehr geehrter Herr Landrat Makiolla,

beim LWL steht die Einführung eines neuen Hilfeplanverfahrens an.

Zukünftig soll die Steuerungsverantwortung auf den Leistungsträger LWL übergehen. Mit dieser Neuausrichtung des Hilfeplanverfahrens soll insbesondere eine Kostendämpfung im Bereich der Behindertenhilfe verbunden sein.

Der LWL beziffert das Einsparpotential auf ca. 5,5 Mio. Euro.

Allerdings müssen für die Umsetzung dieses neuen Hilfeplanverfahrens beim LWL 78,3 vollzeitverrechnete Stellen neu eingerichtet werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Personalaufwendungen belaufen sich danach auf ca. 6 Mio. Euro. 

Ein positiver wirtschaftlicher Effekt, der die zusätzlichen Personalaufwendungen abdeckt, ist damit zunächst nicht sichtbar. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein.

Der LWL beabsichtigt, das Verfahren über die Modellkommunen hinaus, in denen das Hilfeplanverfahren bislang erprobt wird, auf sämtliche Kommunen im Verbandsgebiet auszudehnen.

Wir bitten darum die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  • Hat der LWL mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen, um die erforderlichen Umsetzungsschritte und ihre etwaigen Auswirkungen auf die Praxis der Hilfegewährung für die Menschen mit Behinderungen im Kreis Unna darzustellen?
  • Ob und inwieweit waren die bislang in die Hilfegewährung eingebundenen Leistungserbringer im Kreis Unna in die Entwicklung des Soll-Konzeptes zur Umsetzung der Ergebnisse des Projektes Teilhabe2015 der LWL-Behindertenhilfe einbezogen?
  • Ist der Verwaltung bekannt, welche Auswirkungen die Leistungserbringer durch die Umstellung auf die Qualität der Hilfegewährung für Menschen mit Behinderungen sehen und ob die Umsetzung des neuen Hilfeplanverfahrens im Kreisgebiet Auswirkungen auf die Personalausstattung der Leistungserbringer hat?
    Wurden dazu seitens der Verwaltung schon Gespräche mit den Leistungserbringern geführt?
  • Welche Auswirkungen hat das neue Verfahren auf das Personal in der Kreisverwaltung?
     
  • Wie steht die Verwaltung dazu, dass die zuständigen Abteilungen zentral von Münster aus arbeiten sollen, statt über die Fläche verteilt angesiedelt zu werden?   
  • Wie wird das Vorgehen zu den Hilfen nach §67 ff. SGB XII beurteilt? (Hierzu sollen die beauftragten Stellen aufgelöst werden. Die Bearbeitung soll auch durch die regional zuständigen Hilfeplaner*innen erfolgen.)

 

Wir würden uns freuen, wenn unsere Anfrage im nächsten Ausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung am 27.09.2017 mündlich und schriftlich beantwortet werden würde.“
 

  • Bericht aus dem SFG in Fraktionssitzung am 04.10.17

Die Fragen wurden nach mehr als 3,5 Stunden nicht mehr behandelt. Es wurde entschieden, den Fragekatalog schriftlich in Protokollform zu beantworten.

[Dazu vorher Bericht des Landrats im KreisA am 26.06.2017:

Spitzengespräch am 12.06.2017 beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zur Kostenentwicklung der Eingliederungshilfe

Herr Goldmann bittet Herrn Landrat Makiolla, von den Ergebnissen des Spitzengesprächs am 12.06.2017 beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zur Kostenentwicklung der Eingliederungshilfe zu berichten. Herr Landrat Makiolla erinnert an die erhebliche Kritik der Kreise und kreis-freien Städte, die es im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2017 am Entwurf und am Verfahren der Haushaltsaufstellung gegeben habe. Insbesondere sei auch vor dem Hintergrund der neuen Gesetze nicht nachvollziehbar dargelegt worden, wie es zu den Kostensteigerungen komme. Daher habe der LWL zugesagt, im Rahmen eines Gesprächs die Ursachen darzulegen. Dies sei am 12.06.2017 sehr ausführlich erfolgt. Im Ergebnis sei aufgezeigt worden, dass die Kostensteigerungen nicht abzuwenden gewesen seien und noch mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen sei. Er sei persönlich nicht davon überzeugt, da es unterschiedliche Kostenentwicklungen im Rheinland und in Westfalen-Lippe gebe. Daher seien die Vertreter des LWL gebeten worden, zu einzelnen Fragen noch einmal gesondert Stellung zu nehmen. Dies betreffe z.B. die Frage, warum es in Westfalen-Lippe deutschlandweit die meisten Plätze in Behindertenwerkstätten gebe, was erhebliche Auswirkungen auf die Kosten nach sich ziehe. Außerdem hätten die Oberbürgermeister und Landräte eine Erklärung dafür gefordert, warum die bundesweiten Statistiken, auf deren Grundlage sich Fragen ergeben hätten, nicht aussagekräftig seien. Da diese bundesweiten Statistiken zentral vom LWL erstellt würden, könnten diese seiner Auffassung nach dann auch ersatzlos gestrichen werden, wenn sie keine Aussagekraft hätten. Die Kosten pro Fall und pro Einwohner seien bundesweit in der Behindertenhilfe nirgendwo so hoch wie in Westfalen-Lippe. Dem LWL sei es seines Erachtens bisher nicht gelungen, plausible Gründe dafür darzulegen. Daher sei vereinbart worden, im Gespräch zu bleiben. Der LWL habe unter Vorbehalt mitgeteilt, dass es im nächsten Jahr voraussichtlich keine Steigerung der Zahllast geben werde. Somit sei offenbar die im vergangenen Jahr kritisierte negative Prognose des LWL nicht eingetreten. Demnach müsste der LWL auch seine mittelfristige Finanzplanung anpassen, die derzeit noch von einer jährlichen Steigerung in Höhe von 5 Mio. Euro ausgehe. Die diesjährigen Haushaltsberatungen seien abzuwarten, das Gespräch bewerte er jedoch insgesamt als positiv, so Herr Landrat Makiolla abschließend.]


zu 12 . DS 120/17 Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Unna vom 11.08.2017, GuV am 18.09., KreisA/KT am 09./10.10.17

beruht auf

     12.1 DS 099/16 Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, Anregung des TSV Unna vom 21.07.2016

Erörterung im GuV am 28.09.2016

Herr Kolar führt aus, dass der vom Tierschutzverein gestellte Antrag zur Kenntnis genommen werde, da Erörterung und Beschlussfassung bereits unter dem Punkt 5.2 abgehandelt worden seien. Im Namen des Ausschusses bedankt er sich beim Tierschutzverein für die Anregung.

Frau Schmidt ergänzt, dass die Anregung des Tierschutzvereins in die richtige Richtung arbeite, denn dort seien bereits erste Daten hinterlegt worden. Sie bedankt sich für die bereits jahrelang geleistete Arbeit.

Abschließend betont Herr Kolar, dass die Arbeit des Tierschutzvereins ausdrücklich wertgeschätzt werde.

 

Erörterung im Kreistag am 25.10.2016

Herr Landrat Makiolla weist auf eine E-Mail-Nachricht der BUND-Kreisgruppe Unna an ihn hin, wonach diese die Anregung des Tierschutzvereins Unna ausdrücklich unterstützte.

 

Beschluss

Die Anregung wird zur fachlichen Prüfung an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz verwiesen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

und

    12. 2 DS 101/16 Einführung einer Registrierungs-, Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen, BÜ90/Grüne vom 20.07.2016

Erörterung im GuV am28.09.2016 > Sachbericht

Frau Dr. Dirksen führt aus, dass zu dieser Problematik bereits innerhalb der Presse viel diskutiert worden sei. Allerdings sei nicht deutlich geworden, dass die Verwaltung ebenso einen Handlungsbedarf sehe. Die Verwaltung sei selbstverständlich an rechtliche und fachliche Voraussetzungen gebunden. Sie stellt diese anhand einer Folienpräsentation (Anlage 2) dar.

Auf Nachfrage von Frau Gebhard antwortet Frau Dr. Dirksen, dass die Katzen nach der Kastration gekennzeichnet werden müssten. Statt einer Tätowierung sei das Chippen empfehlenswert, da eine Tätowierung nach einiger Zeit nicht mehr gut erkennbar sei. Es müsse aber die günstigere Alternative angeboten werden, und somit werde die Tätowierung zugelassen.

Auf Nachfrage von Herrn Steenbock erläutert Frau Dr. Dirksen, dass das Tierschutzgesetz sich nicht an den Eigentümer, sondern an den Halter der Tiere richte. Als Halter sei derjenige definiert, der einem Tier Obdach und Pflege gewährleiste und somit übernähmen Personen, die das Tier füttern würden, auch gleichzeitig die Verantwortung.

Die Kastrationskosten pro Katze lägen bei ca. 120 bis 130 Euro, zu den Gesamtkosten könne sie zurzeit noch keine Angaben machen, so Frau Dr. Dirksen zur Nachfrage von Herrn Kudella. Im Ennepe-Ruhr-Kreis liege man bei 380 Kastrationen und 50.000 Euro Gesamtkosten. Das könnte für den Kreis Unna ebenso realistisch werden.

Herr Merfels antwortet auf Nachfrage von Herrn Roß bezüglich der Haushaltsplanungen 2017, dass die Änderungsliste nur bis zum Ende des Jahres vorliege. Eventuell könne im Spätherbst ein Eintrag in die Änderungsliste erfolgen, aber das bleibe abzuwarten.

Herr Wigant ergänzt, dass aus den politischen Beratungen entsprechende Einzelanträge zum Haushalt eingereicht werden müssten, um einen Ansatz im Haushalt einstellen zu können.

 

Erörterung der Drucksache 101/16 im GuV am 28.09.2016

Frau Schmidt macht deutlich, dass es in der Katzenschutzverordnung nicht darum gehe, alle Katzen einzufangen und in Verantwortung des Kreises Unna kastrieren zu lassen, sondern es werde jeder Eigentümer, jeder Halter einer freilaufenden Katze verpflichtet, dies eigenständig in die Wege zu leiten. Durch eine Katzenschutzverordnung würde der jetzige Zustand legitimiert und keine Neuerung mit immensen Kosten eingeführt. Die Inobhutnahme, Versorgung und Kastration schutzbedürftiger Katzen werde bereits von den Tier-schutzvereinen durchgeführt, sei aber noch nicht legitimiert. Sie plädiert für eine positive Begleitung durch die Politik. Ihre Fraktion ziehe die in ihrem Antrag formulierte zeitliche Angabe zurück und ersetzt die Worte „November und Dezember“ durch „zeitnah“.

Herr Kudella unterstützt den Antrag im Namen seiner Fraktion. Ein Verordnungsentwurf könne nur dann rechtssicher eingebracht werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen würden. Wenn das festgestellt würde und auch sichergestellt sei, dass nach einem Eingriff die Population und somit die Schmerzen, Leiden und Schäden langfristig reduziert würden, dann würde auch seine Fraktion diesen Antrag positiv begleiten.

Frau Plath teilt mit, dass auch ihre Fraktion dem Antrag nicht ablehnend gegenüberstehe und die bereits angesprochenen Probleme ebenso gesehen habe. Wenn die entsprechenden Änderungen im Beschlussvorschlag eingebracht würden, stimme auch ihre Fraktion dem Antrag zu.

Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschluss vereinbart:

 

Beschluss

Der Landrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für freilebende Katzen und Katzen mit Freigang im Sinne des Tierschutzgesetzes zu erarbeiten. Dabei sollen insbesondere die gemäß § 13b Tierschutzgesetz und § 5 der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz NRW notwendigen Vorarbeiten für eine Verordnung zur Kastrations-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen durchgeführt werden (auch Prüfung der Gebietsabgrenzung).

Der Landrat wird beauftragt, dem zuständigen Fachausschuss und dem Kreistag die erarbeiteten Maßnahmen, und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, einen Verordnungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung zeitnah vorzulegen.

 

Mit Vorlage der Drucksache 120/17 ist dieser Beschluss erfüllt und wir begrüßen die Empfehlungen der Verwaltung.

 

Erörterung der DS 120/17 im GuV am 18.09.2017

Herr Wigant erläutert die Drucksache ausführlich. Er bezieht sich auf die Historie sowie die aktuelle Entwicklung. Wichtig sei hierbei gewesen, dem Tierschutzverein eine Rechtsgrundlage für sein Handeln zu geben und die Finanzierung sicherzustellen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hätte bereits als erster Kreis eine Katzenschutzverordnung erlassen.

Frau Stephanie Schmidt führt aus, dass die Zusammenarbeit zwischen den Tierschutzvereinen und der Verwaltung sehr gut funktioniere. Die Tierschutzvereine hätten auch bereits ihre Bereitschaft an einer weiteren Zusammenarbeit sowie an einer finanziellen Beteiligung signalisiert. In den Kommunen mit eingeführter Kastrationsverordnung hätte über Jahre eine Abnahme der wild- bzw. freilebenden Katzen festgestellt werden können. Sie sei davon überzeugt, dass sich hier über Jahre ein erfolgsversprechendes Modell ergebe. Ihre Fraktion begrüße diese Drucksache sehr.

Auch die SPD-Fraktion trage den Beschlussvorschlag mit, so Herr Kudella. Über die aufgenommene Berichtspflicht freue man sich besonders. Seine Fraktion wünsche sich eine zukünftige Minimierung der prognostizierten Kosten in Höhe von 40.000 Euro.

Frau Dresen erklärt, dass auch die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag unterstütze, wobei man davon ausgehe, dass es eine Minimierung der Kosten geben werde.

 

Beschluss

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die anliegende Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Unna wird beschlossen.

2. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Verordnung berichtet die Verwaltung über die Entwicklung im Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig beschlossen

 

Erörterung im Kreistag am 10.10.2017

Nach einer kurzen Erörterung der Sachlage, in der Frau Stephanie Schmidt noch einmal die Wichtigkeit und der Einführung darstellt, beschließt der Kreistag einstimmig die Einführung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht zum 01.01.2018!


Zurückgehend auf unseren Antrag mit der

zu 13. DS 074/16 vom 18.05.2016 Kundenfreundliches Kreishaus - Freies WLAN in allen Warte- und Aufenthaltsbereichen der Kreisverwaltung

Erörterung im Kreistag am 27.06.2016:

Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein ergänzender Antrag der Gruppe PIRATEN vorliege (Drucksache 076/16, vgl. Punkt 6.1).

Frau Heinrichsen begründet den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Ausstattung der Warte- und Besucherbereiche mit freiem WLAN sei ein weiterer Baustein zur kundenfreundlicheren Gestaltung der Kreisverwaltung. Der Zugang zum Internet sollte für die Kunden ohne weitere Anmeldeschritte zugänglich und nicht zeitlich begrenzt sein.

Die Freifunk-Initiative, mit der die Umsetzung erfolgen solle, werde von bürgerschaftlichem Engagement getragen. Daher sei eine Zusammenarbeit sicherlich wertvoll.

Für die Gruppe PIRATEN unterstreicht Herr Schaefer die Bedeutung der Einbeziehung der Freifunk-Initiative. Daher habe man den ergänzenden Antrag gestellt.

Auf Nachfrage von Herrn Landrat Makiolla erklären sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Gruppe PIRATEN damit einverstanden, dass der ergänzende Antrag der Gruppe PIRATEN in den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übernommen und gemeinsam abgestimmt wird. Auch die übrigen Kreistagsmitglieder sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

Herr Kreisdirektor Dr. Wilk erläutert, dass es um die Bereitstellung eines freien WLAN-Netzes in allen Warte- und Aufenthaltsbereichen der Kreisverwaltung gehe, nicht nur im Haupthaus in Unna, sondern auch im Kreishaus Lünen und in den Gesundheitshäusern Unna und Lünen. Das Thema sei ein wichtiger Aspekt der Bürgerfreundlichkeit und treffe den Zeitgeist.

Im Haupthaus gebe es bereits drei WLAN-Angebote, einen offenen Zugang über HeliNET, einen verschlüsselten Zugang für die Kreisverwaltung sowie einen weiteren verschlüsselten Zugang für die Gremienarbeit.

Wenn im Herbst mit dem erwarteten Inkrafttreten des Telemediengesetzes die Störerhaftung entfalle, werde ein erweitertes Angebot ohne aufwendige Anmeldeprozesse möglich. Die Freifunk-Initiative könne einbezogen werden. Die Funktionalitäten eines so genannten „Mesh-Netzwerkes“ seien für die Kreisverwaltung je-doch insofern nicht relevant, als die Möglichkeit bestehe, über vorhandene Infrastrukturen eine kabelgebundene Anbindung für WLAN-Antennen zu schaffen.

Nach Inkrafttreten des Telemediengesetzes könne das bestehende WLAN-Angebot neu geordnet und die vorhandenen Heli-Spots gegebenenfalls durch ein eigenes Angebot ersetzt werden. Geplant sei, zunächst ein Konzept für die entsprechenden Bereiche zu erarbeiten und dieses dann sukzessive umzusetzen. Da der genaue Maßnahmenbedarf für die verschiedenen Aufenthalts- und Wartebereiche erst ermittelt werden müsse, könne er die Kosten zurzeit nicht genau beziffern. Dies werde im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung aber voraussichtlich bis zur Vorlage des Haushaltplanentwurfs 2017 möglich sein.

Hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der Bereitstellung des WLAN schlage er eine Kopplung an die Öffnungszeiten der Kreisverwaltung vor, um nächtliche Jugendtreffs vor den Dienstgebäuden zu vermeiden. Die Reichweite des WLAN vor den Gebäuden hänge von den baulichen Gegebenheiten ab und werde jeweils vom Fachdienst Zentrale Datenverarbeitung überprüft.

Herr Landrat Makiolla kündigt an, dass im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung über die vom Kreisdirektor dargestellte sukzessive Umsetzung des aufzustellenden Konzepts und über die praktischen Erfahrungen mit dem Angebot in den Gremien berichtet werde.

Beschluss

In allen Warte- und Aufenthaltsbereichen der Kreisverwaltung wird in Verbindung mit der Freifunk- Initiative Unna bzw. Dortmund oder Lünen ein freies WLAN-Netz bereitgestellt.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig beschlossen

Ein Jahr später der Bericht der Verwaltung im Kreisausschuss am 26.06.17 OHNE Nennung unseres zugrunde liegenden Antrags:

DS 098/17 Kundenfreundliches Kreishaus - Freies WLAN in allen Warte- und Aufenthaltsbereichen der Kreisverwaltung; Stand der Umsetzung

Erörterung im KreisA am 26.06.2017

Herr Kreisdirektor Dr. Wilk erläutert eingehend die Drucksache 098/17. Es sei das Ziel, bis Ende 2018 alle Wartebereiche mit freiem WLAN auszustatten. Auch auf Haus Opherdicke stehe in den nächsten Tagen innen und außen WLAN zur Verfügung. Man stehe im Austausch mit den Freifunkern über eine Einbindung von Freifunkroutern.

Frau Heinrichsen spricht der Verwaltung ein großes Lob für die positiven Gespräche mit den Freifunkern aus und erklärt, sie hoffe auf einen erfolgreichen Abschluss.

Herr Kreisdirektor Dr. Wilk weist abschließend darauf hin, dass nach seinen Informationen die Abschaffung der Störerhaftung im Telemediengesetz wohl entgegen der bisherigen Erwartungen in der laufenden Wahlperiode des Bundestages nicht mehr verabschiedet werde. Dies stehe im Zusammenhang mit der Frage, in welchem Umfang der Kreis Unna WLAN zur Verfügung stelle. Die weitere Entwicklung bleibe daher abzuwarten.

Der Kreisausschuss am 26.06.2017 nimmt den Bericht zur Kenntnis

 

Im Kreistag am 10.10.2017 berichtet der Kreisdirektor am Schluss einer langen und ergebnisreichen  Sitzung unter TOP „Mitteilungen“ über die Einrichtung der WLAN-Zugänge in den 60 Warte- und Aufenthaltsbereichen des Kreishauses. Das frei zugängliche WLAN Angebot steht nun, wie in dem im Kreistag einstimmig beschlossenen Antrag angeregt, auch über die Initiative „Freifunk“ zur Verfügung.

Zu den abgedeckten Bereichen zählt unter anderem das Haus Opherdicke. Hier steht nun innen wie außen WLAN zur Verfügung.

Die Grünen hatten diesen Antrag im Jahr in 2016 in den Kreistag eingebracht und freuen sich nun über die Einrichtung. Sandra Heinrichsen als Initiatorin zeigte sich begeistert, dass nun den Besucher*innen der Kreisverwaltung ein frei zugängliches WLAN Angebot in den Warte- und Aufenthaltsbereichen und darüber hinaus zur Verfügung steht. Das Einbeziehen der Initiative „Freifunk“ stellt einen Baustein bürgerschaftlichen Engagements dar, der so sichtbar wird.


 zu 14. DS113/17 Erhalt des Go-In-Systems zur gelingenden Integration neu zugewanderter Kinder, Grüner Antrag vom 28.07.2017

Diskussion im SFG am 27.09.17: unser Antrag "Go-In" wurde nach intensiver langandauernder Diskussion bei einer Gegenstimme durch die FDP  befürwortet. Auch im Kreistag diskutierte man genau so:

Unter Hinzufügen des wichtigen Wortes „weiterhin“ einigten sich die Kreistagsmitglieder darauf, den Landrat zu bitten, sich beim zuständigen Schulministerium des Landes für die Fortführung des erfolgreichen Go-In-Systems im Kreis Unna einzusetzen.
Wir fordern mit diesem Antragstext, dass den Kinder und Jugendlichen die sprachliche und soziale Integration innerhalb des Regelunterrichts und des Schulalltags über die Go-In-Klasse als Möglichkeit erhalten bleibt. Herbert Goldmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag, hatte alarmiert durch die Äußerung der neuen Schulministerin im Land diese Forderung aufgestellt. Durch  geordnete Verfahrensabläufe und den Einsatz qualifizierten Personals bietet das Kommunale Integrationszentrum KI eine gute schulische Einschätzung der ankommenden Kinder und Jugendlichen, um sie potenzialgerecht an entsprechende Regelschulen weiter zu empfehlen. Die Sprachförderung erfolgt innerhalb des Schulalltags. Zusätzlich erhalten die Lehrkräfte der aufnehmenden Schulen Unterstützung und umfangreiche Material- und Methodenberatung. Dieses gute System zugunsten eines Konzepts der „Auffangklassen“ abzuschaffen, würde aus Sicht der Grünen einen folgenschweren Rückschritt darstellen: die neu zugewanderten, fremdsprachigen Kinder und Jugendlichen unterschiedlichen Alters, Herkunft und Sprache säßen in diesen „Auffangklassen“, abgeschirmt von den deutschen. Ohne Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens oder der einfachen Integration über die gemeinsame Pausen- oder Freizeitgestaltung. Die sprachlichen Lernerfolge bleiben aus, bzw. verlangsamen sich, da die Schülerinnen und Schüler dieser Auffangklassen untereinander im Schulalltag kein natürliches Korrektiv haben und  sich falsche Spracheigenschaften zu verfestigen drohen.


zu 15. DS 137/17 Internationale Garten Ausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA)

> aktueller Sachstandsbericht zum Projekt IGA 2027  vom 02.08.2017 Erörterung im KuM am 26.09.17, NuU am 19.09.17

Die Leiterin der Stabsstelle Planung und Mobilität, Sabine Leiße,  erstellte einen umfangreichen Bericht zum bisherigen Planungsstand rund um die IGA im Jahr 2027. Die einzelnen Bausteine sind schon bekannt. Ideen, den Kreis Unna über das Kanalband Bergkamen, den Seepark Lünen sowie die Verknüpfung und Verbindung mit dem Bereich Lippeauen und Umweltzentrum Westfalen oder auch das Haus Opherdicke einzubinden, werden schon diskutiert. Herbert Goldmann, der die Grünen im Kreistag, aber auch im Ruhrparlament vertritt, ist es ein Anliegen, dass der Kreis Unna frühzeitig in die gestalterische, aber auch finanzielle Planung einsteigt: „Eine sukzessive Ansparung notwendiger Mittel muss rechtzeitig gestartet werden, um die vielen guten Ideen umzusetzen. Als eine identitätsstiftende und überregional bedeutsame Aktion, ähnlich der Fußball-WM 2006 mit Spielorten im Ruhrgebiet oder den tollen Erfahrungen aus dem Kunst- und Kultur-Festival „Ruhr 2010“ kann die IGA 2027 wieder aufleben!“

 (Sachbericht der Verwaltung/Frau Leiße, auf der Grünen Homepage)


 zu 16. DS 143/17 TOP Feinstaubbelastung:  Interkommunale Zusammenarbeit im Kreisgebiet Unna  > Kreis als Fachinformations- und Koordinierungsstelle für Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität;

Umfangreicher Bericht durch Frau Leiße. Kreis ist an den Luftreinhalteplänen beteiligt über die Planung der schadstoffarmen Mobilität mit VKU und der Radverkehrsplanung.
 Im Kreisgebiet droht ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Um sämtlichen Kommunen im Kreisgebiet Unterstützung anzubieten deren Luftqualität zu verbessern, unabhängig von der Größe und fachlichen Qualifikation der dortigen Umwelt- und Planungsämter, stellte die Grüne Fraktion den entsprechenden Antrag: „Die Stabsstelle Planung und Mobilität  (PM) des Kreises Unna, steht den kreisangehörigen Kommunen  als Fachinformations- und Koordinierungsstelle für gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität  zur Verfügung. Sie bietet ihnen dabei fachliche Unterstützung und koordiniert  den Informationsaustausch. Diese Koordination gilt sowohl für zu entwickelnde Maßnahmen innerhalb des Kreisgebiets wie auch mit den Nachbar-Kommunen.“ Herbert Goldmann erläuterte, warum es wichtig ist, Unterstützung anzubieten und damit keinesfalls eine Ausdehnung des Stellenplans der Kreisverwaltung  angestrebt wird. „Dreckige Luft macht nicht an Gemeindegrenzen Halt und darum müssen wir ein kreisweites Konzept
CDU stellt die Frage, ob Grüne mehr Personal wollen zur zusätzlichen Aufgabenerledigung? Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Jasperneite will die Emittenten wie Stadt Dortmund, Industrie, Autobahn mit in die Verantwortung nehmen.

  1. Grüner Antrag vom 07.09.17, Behandlung im KuM am 26.09.17, 09./10.10.17 KA/KT

Dass  Fahrverbote Auswirkungen auf Nachbarkommunen haben, wurde gemeinschaftlich festgestellt.

SPD stellt  in der Diskussion im KuM am 26.09.2017 zu viele offene Fragen  fest. Finanzierung? Betroffenheit der k.a. Kommunen? Beteiligung LANUV?  Zuständigkeit? Politische Beratung im NuU oder im KuM? Darum Beratungsbedarf und weitere Befassung und Beschluss in den nächsten Ausschüssen. Der Ausschussvorsitzende des Natur- und Umweltausschusses (NuU) schlägt vor, das Thema aufgrund seiner Tagesaktualität und der weiteren Zuständigkeit auch des Umweltdezernates im NuU weiter zu behandeln.

Dieser Beschluss wird auch im Kreistag am 10.10.2017 gefasst.

(Sachbericht der Verwaltung/Frau Leiße, auf der Grünen Homepage)