Gruene Kreistag Unna

Viel wird in den Medien über die medizinische Versorgung und Krankenhausreform diskutiert.

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Wie sieht die zukünftige medizinische Versorgung im Kreis Unna aus?

Sind alle Beteiligten mit einbezogen worden?

Kommen Einschränkungen oder gar Schließungen im Kreis Unna vor?

Wir greifen die Sorgen vieler Bürger*innen auf und möchten von der Verwaltung hierzu wichtige Fragen beantwortet haben.

 

 

Anfrage: Beteiligung der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Rahmen der aktuellen Krankenhausbedarfsplanung NRW

Sehr geehrter Herr Landrat Löhr,

die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN im Kreistag, bittet Sie, folgende Fragen im Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz am 14.08.23. unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen“ beantworten zu lassen.

  1. Hat zur Krankenhausbedarfsplanung eine Kommunale Gesundheitskonferenz stattgefunden, bzw. ist diese geplant und in welchem Umfang sind die Akteurinnen und Akteure der kommunalen Gesundheitskonferenz im Rahmen des laufenden Prozesses der beteiligt worden?
     
  2. War bzw. ist durch die Form der Beteiligung ein Austausch unter den Akteurinnen gewährleistet, um eine gerecht verteilte und hinreichende gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung der im Kreis Unna lebenden Menschen sicherzustellen?
     
  3. Wurden bzw. sind die Belange des Rettungsdienstes und der niedergelassenen Ärzteschaft hinsichtlich der Auswirkungen, die durch die aktuelle Planung entstehen können, hinreichend berücksichtigt und welche Vertreter der niedergelassenen Ärzteschaft und des Rettungsdienstes wurden angehört?
     
  4. Wurden bzw. werden die Belange des Patientenschutzes hinreichend betrachtet und welche Vertreter des Patientenschutzes wurden hierzu angehört?
     
  5. Wann und in welcher Form wurde das Kreisgesundheitsamt eingebunden?
     
  6. Sind die besonderen Bedarfe und die durch die höhere Anzahl von Personen im Kreis Unna lebender Menschen durch die Erstaufnahme in Unna Massen in der Planung berücksichtigt worden?
     
  7. Werden Schließungen einzelner Krankenhäuser, oder einzelner Abteilungen befürchtet, falls ja bitte im Detail nennen.
     
  8. Wie ist der weitere Prozess und der genaue Zeitplan der Krankenhausbedarfsplanung, insbesondere im Kreis Unna und wie wird die politische Teilhabe an der Diskussion und dem laufenden Prozess sichergestellt?
     
  9. Wann haben die letzten Kommunalen Gesundheitskonferenzen der vergangenen fünf Jahre stattgefunden, mit welchen Teilnehmern und wie ist der regelmäßige Turnus der Konferenzen?
     
  10. Was sind die Grundlagen für die o.g. Planungen? Wann gab es etwa die letzte Gesundheitsberichterstattung und für wann ist die nächste umfassende Gesundheitsberichterstattung geplant (siehe § 24 Abs. 3 ÖGDG NRW: „Die Kommunale Gesundheitskonferenz wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Der Gesundheitsbericht wird mit den Empfehlungen und Stellungnahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz dem Rat oder dem Kreistag zugeleitet.“)?
    War diese etwa Grundlage für die Einschätzungen auf o.g. Fragen?

Begründung

Wie der medialen Berichterstattung zu entnehmen war, werden durch die Neuordnung der Krankenhausbedarfsplanung in NRW Schließungen von Abteilungen, ganzen Krankenhäusern und damit eine deutliche Verschlechterung der medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürgern befürchtet.

Gemäß §14 Abs. 1 S. 4 KHGG NRW i.V.m. i.V. § 24 ÖGDG NRW ist die Kommunale Gesundheitskonferenz im Rahmen der Regionalen Planungskonzepte zu beteiligen und sie kann eine Stellungnahme abgeben. Auch bezüglich der Mitglieder, die der Kommunalen Gesundheitskonferenz angehören, macht das Gesetz im §24 Abs. 1 ÖGDG NRW klare Vorgaben: „ Der Rat oder der Kreistag beruft die Kommunale Gesundheitskonferenz von Vertretern und Vertreterinnen der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz ein…“

Andere Kommunen haben längst außerplanmäßige Kommunale Gesundheitskonferenzen einberufen, um gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren sowie der Politik die bestmögliche Lösung für die jeweilige Gebietskörperschaft für die medizinische Versorgung und Gesundheit der Bevölkerung zu erarbeiten. Diese Stellungnahmen werden der jeweiligen Bezirksregierung zugeleitet und finden bestenfalls beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Gehör und führen zu einer Anpassung der bisherigen Planungen im Sinne der Kommune.

Für den Kreis Unna und den darin lebenden Menschen wäre eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung nicht akzeptabel. Deshalb bitten wir Sie um ausführliche Beantwortung unserer Fragen, um die notwendige Transparenz herzustellen und die notwendige Teilhabe aller Akteurinnen und Akteure sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Schneider
Vorsitzende

Bündnis 90/ Die Grünen im Kreistag

 

 

Beteiligung der Kommunalen Gesundheitskonferenz  im Rahmen der aktuellen Krankenhausbedarfsplanung NRW