Die Berichterstattung im HA vom 18.07.22 unter der Überschrift
„Investor gesucht für neue Wohnsiedlung auf der grünen Wiese“ suggeriert, dass für die sich nun im
Besitz der WFG befindlichen Fläche der Kreis als Untere Naturschutz- und Landschaftsbehörde eine
Ausnahmegenehmigung zur Errichtung von Wohnsiedlung auf der ehemaligen Fläche
(oder in Teilen davon) in Aussicht gestellt habe.
Ohne an dieser Stelle im Detail auf die Bestimmungen des § 35 BauGB eingehen zu wollen, bittet die Fraktion der GRÜNEN im Kreistag um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
- Liegt ein entsprechender Antrag der Stadt Bergkamen zur Nachnutzung
dieser Fläche dem Kreis vor?
- Gibt es diesbezügliche Abstimmungsgespräche mit der Stadt Bergkamen und/oder der WFG als Grundstückseigentümer bzw. dem Landschaftsbeirat?
- Da der Erwerb der Fläche unter Beteiligung der Gremien bereits seit Jahren zurückliegt, ist davon auszugehen, dass sich die Fachverwaltung(en) des Kreises und der Stadt frühzeitig mit
dieser Fläche hinsichtlich der ökologischen und planerischen Voraussetzungen befasst haben.
Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Bewertung durch den Kreis?
- Wann ist ggf. mit einer verbindlichen Entscheidung zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Goldmann
Vorsitzender
Fraktion GRÜNE im Kreistag