Gruene Kreistag Unna

Anträge für den Haushalt 2022

|   Anträge Kreistagsfraktion

Beschlusstexte

Fortführung des Projekts „Mobile Wohnhilfen“

Antrag

Die Finanzierung der Beratungsstruktur der „Mobilen Wohnhilfen“ zur Vermeidung bzw. Beendigung von

Wohnungslosigkeit von Frauen wird im Zeitraum vom 01.06. – 31.12.2022 durch den Kreis Unna sichergestellt. Hierfür wird im Produkt 50.01.01 ein zusätzlicher Betrag von 65.000 Euro zusätzlich eingeplant.

Der Landrat wird beauftragt, die Rahmenvereinbarung zur Finanzierung des Frauenforums für den Kreis Unna e.V. entsprechend anzupassen.

Das Jahr 2022 soll dafür genutzt werden, nach Möglichkeit alternative Finanzierungsströme nutzbar zu machen. Im Lichte der Erkenntnisse wird das Thema in den Haushaltsberatungen für 2023 erneut beraten.

 

 

Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds

Antrag:

1. Der Kreistag des Kreises Unna beschließt die Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Frauen mit Wohnsitz im Kreis Unna in besonderen sozialen Notlagen ab 01.01.2022 und stellt dafür im Haushalt 2022 und 2023 jeweils
30.000 € zur Verfügung.

2. Die zuständigen Fachbereiche im Gesundheits- und Sozialwesen erstellen mit den betreffenden Beratungsstellen im Kreis (z.B. Schwangerschaftskonfliktberatung) sowie den Kommunen ein Konzept zur niederschwelligen Beantragung dieser Mittel für Bedürftige.

3. Zu den ersten Sitzungen der Fachausschüsse (Gesundheit- und Verbraucherschutz, Arbeit, Soziales, Inklusion und Familie) im Jahr 2022 wird über den Sachstand und Umsetzungsmöglichkeiten berichtet.

 

 

Strategische Ausrichtung der VBU und der Tochtergesellschaften

Beschluss:

Der Kreistag beauftragt den Landrat, für den Kreistag in enger Abstimmung mit den Gremien der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft des Kreises Unna ein Konzept zur strategischen Ausrichtung ihrer Tochtergesellschaften VKU (Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH), WFG (Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH), UKBS (Unnaer Kreis-Bau und Siedlungsgesellschaft) und GWA (Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft mbH) erarbeiten zu lassen.

Ziel soll sein, in den jeweiligen Tochtergesellschaften mit Hilfe externer Begleitung eine zukunftsorientierte Positionierung am Markt unter Berücksichtigung der vom Kreis gesetzten Ziele in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung, Mobilität und Klimaschutz zu erreichen. Schwerpunkte der Untersuchung sollen u. a. sein:

VKU

  • Überprüfung sämtlicher internen Strukturen insbesondere WVG-Verbund im Rahmen einer Organisationsuntersuchung

Kreis Unna

  • Zielgerichtete Weiterentwicklung der VKU von einem reinen Busunternehmen hin zu einem modernen Mobilitätsunternehmen mit bedarfsgerechter Angebotsstruktur
  • Überprüfung des Geschäftsmodells in Zusammenhang mit den Aktivitäten der Wirtschaftsförderungen der jeweiligen Städte und Gemeinden (Abbau von Doppelstrukturen)
  • Überprüfung der Geschäftsfelder und Konzentration auf Kernaufgaben

UKBS:

  • Ausrichtung des Unternehmens im Hinblick auf zukünftige Schwerpunkte der BauInvestitionen (z B. sozialer Wohnungsbau)

GWA:

  • Generierung neuer Geschäftsfelder im Bereich Abfallwirtschaft und Energieverbund
  • Optimierung des MVA-Hamm-Verbundes

Die nähere Ausgestaltung der o. g. Schwerpunkte sowie weitere Punkte der Untersuchung sollten in den Gremien der VBU erarbeitet werden.

Die Gremienvertreter des Kreises Unna in den Tochtergesellschaften sowie die Geschäftsführung der VBU sollen die Interessenlage des Kreises Unna in die jeweiligen Gremien und Geschäftsführungen der Tochterunternehmen bringen, damit auch von deren Seite die übergeordneten strategischen Planungen aktiv begleitet werden.

Die operative Planung für die einzelnen Gesellschaften verbleibt vollumfänglich in deren Gremien, so dass auch die Interessen der weiteren Mitgesellschafter gewahrt bleiben.

Die anfallenden Kosten für die Beratungsleistungen sind zum einen durch die VBU im Rahmen ihrer zukünftigen Wirtschaftsplanung als auch über den Kreis Unna zu tragen.

Für den Kreishaushalt wird ein Haushaltsansatz von Euro 100.000 Euro gebildet.

Die Begleitung der Konzeptionen und die vorbereitende Beratung erfolgt über den Fachausschuss, die abschließende Beschlussfassung durch den Kreistag.

 

Ring politischer Jugend Unna 02.12.2021

Antrag:

Der Kreis Unna erhöht die Mittel für die Arbeit im Ring Politscher Jugend um 2000 €.

 

Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung im Kreis Unna

Antrag

Der Kreis Unna stellt für den Zeitraum 2022 bis 2025 zunächst 2 Millionen Euro für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgeanpassung, davon jährlich 200.000 Euro konsumtiv und 300.000 Euro investiv im Haushalt bereit. Die Maßnahmen und benötigte Ressourcen werden in den Folgejahren mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und zur Klimafolgeanpassung fortgeschrieben.

1) Um erste Maßnahmen des sich noch in der Beratung befindlichen Klimaschutzkonzeptes zügig nach dessen Verabschiedung im Frühjahr 2022 umsetzen zu können, sind aus der Gesamtsumme die o.g. Mittel im Haushalt 2022 bereitzustellen.

2) Für den Ankauf von geeigneten Flächen im Kreis Unna zur Arrondierung bestehender Naturschutzflächen und möglicher Aufforstungen sowie anstehender Landschaftsentwicklungen und neuer Natur- und Landschaftsschutzerfordernisse werden die entsprechenden Mittel im Haushalt 2022 sowie in den Folgejahren bereitgestellt. Das soll die Fortschreibung der neu aufzustellenden Landschaftsplanung unterstützen
(Drucksache 177/21). Geeignete Flächen werden unter Beachtung des landwirtschaftlichen Strukturwandels sowie des Vertragsnaturschutzes in Abstimmung mit den zu beteiligenden Stellen nach fachlichen und ökologischen Gesichtspunkten ausgewählt.

3) Die Verwaltung richtet nach Abstimmung mit der Politik ein Klimaportal für den Kreis Unna (analog zum Kreis Recklinghausen) mit Datengrundlagen, Informationsangeboten sowie "good-practice Beispielen" für Bürger*innen und Unternehmen ein. Ziel ist durch dieses Angebot dazu beizutragen, dass alle im Kreis Unna durch ihr Verhalten die Folgen des Klimawandels positiv beeinflussen können.

4) Unter Betrachtung der durch den Klimawandel entstehenden Extreme, wie Starkregenereignisse und Hitzeperioden sind kreisweite Lösungen und entsprechende Maßnahmenpakete zur Klimafolgenanpassung in Abstimmung mit den Kommunen zu entwickeln.

5) Zur umweltschonenden Flächenentwicklung bei Neuansiedlungen stellt der Kreis anhand des Altlastenkatasters die Flächen dar, sie sich hierzu vorrangig eignen. Hinsichtlich einer Revitalisierung, insbesondere mit Blick auf Fördermöglichkeiten, sind diese Flächen zum Zwecke der Umnutzung und um weiterem Flächenverbrauch vorzubeugen zu überprüfen. Die WFG Kreis Unna ist einzubeziehen.

 

Erhalt der Stellen und Finanziellen Mittel zur Weiterführung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf bei der WFG

Beschlussvorschlag:

Die Wirtschaftsförderung des Kreises Unna wird beauftragt, den Arbeitsschwerpunkt des “Kompetenzzentrums Frau & Beruf - Competentia” für das restliche Jahr 2022 nach Wegfall der Landesförderung im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. Das Jahr 2022 soll genutzt werden, um mögliche andere Finanzierungswege zu prüfen.

 

Erstellung einer Katastrophenschutzbedarfsplanung für den Kreis Unna

Antrag

1. Der Landrat wird beauftragt, anhand der nach § 4 Abs. 3 i.v.m.§ 2 Abs. 2 BHKG zu erfüllenden Pflichten des Kreises, Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutzpläne) vorzuhalten, einen weitergehenden Katastrophenschutzbedarfsplan zu erstellen. Hierbei sind diese schon vorhandenen Analysen in eine für den Bedarfsplan notwendige, ebenfalls zu erstellende Gefährdungsanalyse mit einzubeziehen. Organisationen des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, wie z.B. das THW, das DRK, die DRLG werden in die Planerstellung eingebunden.

2. Die im März 2021 unter DS 051/21 beschlossene Machbarkeitsstudie zur Weiterentwicklung des Standortes an der Florianstraße wird nach Fertigstellung des Katastrophenschutzbedarfsplanes und nach den gewonnenen Erkenntnissen der unter 1. neu erstellten Gefährdungsanalyse weiterentwickelt. Dabei soll eine mögliche Weiterentwicklung nicht auf den Standort Florianstraße begrenzt sein.

Insbesondere soll geprüft werden, ob und inwieweit die Einrichtung eines Gefahrenabwehr- und Rettungszentrums nach dem Vorbild des Kreises Soest auch für den Kreis Unna sinnvoll und realisierbar ist.

3. Für eine mögliche notwendige gutachterliche Begleitung und Prüfungen zu 1. und 2. sind 100.000 Euro im Haushalt einzuplanen. Sollte der Ansatz nicht in Anspruch genommen werden, so ist er für das Haushaltsjahr 2023 fortzuschreiben.

 

Fortführung des Fallmanagements für Fördergruppen an Berufskollegs

Antrag

Das Konzept für fünf Fördergruppen mit Fallmanagement an den Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Unna wird zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 fortgesetzt, um eine Konzeptevaluierung außerhalb der pandemischen Lage zu ermöglichen. Die Befristungsvermerke im Stellenplan 2022 werden gestrichen

Zwei Millionen