Gruene Kreistag Unna

Antrag zu den Sitzungen des Kreisausschusses am 21.06.21, sowie des Kreistages am 22.06.21

|   Anträge Kreistagsfraktion

Abwägung und Anpassung der klimapolitischen Leitlinien des Kreises Unna bei Erstellung des Klimaschutzkonzeptes

 

Sehr geehrter Herr Landrat Mario Löhr,

 

die Fraktion GRÜNE im Kreistag stellt folgenden Antrag zur Diskussion und Beschlussfassung in den oben genannten Gremien.

 

Beschluss:

Die klimapolitischen Leitlinien des Kreises Unna, die als Grundlage zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes dienen, werden überarbeitet und an die neuen Anforderungen des Klimaschutzes angepasst.

 

Begründung:

Am 24.03.21 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Abschnitte des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 mit den Grundrechten unvereinbar sind, soweit eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen nach Maßgabe der Gründe genügende Regelung über die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 fehlt.

Aus den Berichten des Bundesverfassungsgerichtes:

 

„Grundrechte sind aber dadurch verletzt, dass die nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 bis zum Jahr 2030 zugelassenen Emissionsmengen die nach 2030 noch verbleibenden Emissionsmöglichkeiten erheblich reduzieren und dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist. Als intertemporale Freiheitssicherung schützen die Grundrechte die Beschwerdeführenden hier vor einer umfassenden Freiheitsgefährdung durch einseitige Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität treffen müssen, an denen es bislang fehlt.

 

Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig und verbindlich einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln.“

 

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen und den damit entstehenden Neubetrachtungen des Klimaschutzes, müssen die Grundlagen zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes neu bewertet werden und in die politische Diskussion einfließen.

 

Wir bitten um Zustimmung

Herbert Goldmann
Vorsitzender
GRÜNE im Kreistag

Abwägung und Anpassung der klimapolitischen Leitlinien  des Kreises Unna bei Erstellung des Klimaschutzkonzeptes