Gruene Kreistag Unna

Antrag zum Haushalt 2014, Teilfinanzplan – Teil B – Investitionen des FB 60 Bauen im KreisA am 16.12.13 / Kreistag am 17.12.2013

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Keine Investitionen in die Maßnahme „Südkamener Spange“ K40n in Kamen bis zum Abschluss des Klageverfahrens

Sehr geehrter Herr Landrat Makiolla,

die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt, der Kreistag möge beschließen, die im Haushaltsplan 2014 – Investitionen des FB Bauen  vorgeschlagene Investive Maßnahme 6002-07-02 K40n Südkamener Straße, Kamen  zu streichen.

Begründung:
Im Gesamtverfahren zur geplanten K40 n / Südspange in Kamen ist zur Zeit ein Klageverfahren wegen des Außerkrafttretens des Planfeststellungsbeschlusses beim Oberverwaltungsgericht anhängig.  Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wann mit einem Abschluss des Klageverfahrens zu rechnen ist. Laut Aussage der Verwaltung / Dr.Timpe kann sich dieses Verfahren gegebenenfalls vier bis fünf Jahre hin-ziehen. Fällt die Entscheidung des Gerichts abschließend im Sinne der Kläger, entstünden dem Kreis hohe Kosten für den Rückbau, wenn im Vorhinein schon mit der Baumaßnahme begonnen würde.
Außerdem erhielt der Fachausschuss schon in der vergangenen Woche den Hinweis, die DB habe die Maßnahme in 2015 „geschoben“.
(Zur Erinnerung: die DB plant im Gesamtzusammenhang mit der „Südspange“ die Beseitigung des an der Südkamener Straße befindlichen Bahnübergangs.)
Aus diesen o.g. Gründen sind sämtliche Investitionen in Grundstückskäufe etc. im Haushalt 2014 zu strei-chen. Es ist im Hinblick auf die finanzielle Situation des Kreises und seiner ka. Kommunen nicht vertretbar, Grundstücke zu erwerben, über deren Nutzen heute noch niemand eine Aussage machen kann.

Mit freundlichen Grüßen
 
 
Herbert Goldmann

Maßnahme „Südkamener Spange“ K40n