Sehr geehrter Herr Landrat Mario Löhr,
die Fraktion GRÜNE im Kreistag bittet sie, folgenden Antrag in den oben genannten Sitzungen zur Diskussion und Beschlussfassung zu stellen.
Beschlussvorschlag
Der Kreistag Unna spricht sich gegen die Absicht der Landesregierung aus, durch Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches die auf 1000-Meter beabsichtigte Abstandregelung für Windräder einzuführen.
Begründung
Der Gesetzesentwurf der Landesregierung vom 21.04.2021 – DS 17/13426 - sieht eine 1000-Meter-Abstandsregel von Windkraftanlagen (WKA) zur nächsten Wohnbebauung mit mindestens 10 Wohneinheiten vor.
Dies würde sowohl für den Neubau von Windkraftanlagen sowie für den Ersatz alter durch leistungsstärkere Anlagen faktisch eine völlige Blockade des Ökostromausbaues im Bereich Windkraft für NRW bedeuten und die Ausbauziele des Landes massiv gefährden.
Nach gutachterlichen Erkenntnissen des Landesverbandes Erneuerbarer Energien (LEE) blieben nur noch 0,64 % der Landesfläche für die Windkraftnutzung übrig.
Im Ergebnis würde das für 2030 vorgesehene Ausbauziel von 10.500 Megawatt-Gesamtleistung um rd. 75% (Stand heute) verfehlt.
Der im Gesetzesentwurf als „großzügig bemessener Regel-Mindestabstand“ deklarierte Entwurf, von dem jede einzelne Gemeinde mittels Bauleitplanung im Sinne geringerer Abstandanforderungen abweichen könne, ist hierbei völlig ungeeignet dem bisherigen Anspruch eines Privilegierungstatbestandes für Windenergieanlagen und dem Erfordernis einer landesweiten einheitlichen Regelung gerecht zu werden.
Der Gesetzesentwurf widerspricht den Vorgaben und Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und den Anforderungen des Kreises Unna als Klimanotstandgebietskörperschaft in vollem Umfang.
Wir bitten um Zustimmung
Herbert Goldmann
Vorsitzender
GRÜNE im Kreistag