Gruene Kreistag Unna

Einführung einer sogenannten YouCard zur Vereinfachung der Umsetzung des Bildungs-und Teilhabegesetzes

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Antrag zum AuW am 04.06. sowie KreisA/Kreistag am 01./02.07.2019

Sehr geehrter Herr Landrat Makiolla,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt im Rahmen der Sitzung des Ausschusse für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung (AuW) als das zuständige Gremium für Angelegenheiten des Jobcenters sowie des KreisA/ Kreistages am 01./02.07.2019 folgenden Antrag zur Diskussion und Beschlussfassung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, die Einführung einer sogenannten YouCard zur Nutzung der Angebote nach dem Bildungs-und Teilhabepaketes (angelehnt an das gleichnamige Produkt der Stadt Hamm) im Kreis Unna zu überprüfen.

Begründung:

Die YouCardHamm ist eine Karte im Scheckkartenformat, die Kinder und Jugendliche von der Stadt Hamm zusammen mit der Bewilligung von Bildungspaketleistungen erhalten. Wenn die YouCardHamm einem teilnehmenden Leistungsanbieter vorgelegt wird, kann dieser über die YouCardHamm-Kartennummer „virtuell“ mit der Stadt Hamm abrechnen. Es ist also kein Geldbetrag auf der Karte gespeichert.

Die YouCardHamm ist somit eine einfache und praktische Abrechnungslösung der Stadt Hamm, um bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen zu können.

Warum gibt es eine YouCardHamm?

Die Besonderheit des Bildungspakets ist, dass ein Teil der bewilligten Leistungen direkt zwischen der Stadt Hamm und dem Leistungsanbieter (z. B. Mittagsverpflegung, eintägige Ausflüge oder Vereinsbeiträge) abzurechnen ist. Mit der YouCardHamm wird ein zeitgemäßes Abrechungssystem genutzt, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, aber trotzdem den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten auf ein Minimum beschränkt.

Einführung der YouCardHamm in der Stadt Hamm

Die Einführung der YouCardHamm ist seit dem 01.04.2012 stufenweise erfolgt. Neben der Abrechnung der Mittagsverpflegung, werden eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten mit Direktzahlung an den Leistungsanbieter über die YouCardHamm erbracht. Seit dem 01.09.2012 erfolgt auch die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, die Beiträge sozialer und kultureller Einrichtungen/Anbieter, sowie Angebote privater Anbieter zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben über das Verfahren der YouCardHamm.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Goldmann