Gruene Kreistag Unna

Erweiterung unserer Anfrage zu TOP 23, Nichtöffentlicher Teil im Kreistag am 15.10.2013

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Sehr geehrter Herr Landrat Makiolla,

im Zusammenhang mit den Drucksachen 151/13 und 186/13 „Radweg auf der Bahndamm-trasse Unna -Welver“  sind in unserer Fraktion weitere Fragen aufgetreten, die wir nicht ausreichend anhand der uns vorliegenden Unterlagen recherchieren und klären konnten.

Wir bitten um die schriftliche Beantwortung und mündliche Stellungnahme im in der Beratungsfolge vorgesehenen Bau- und Technikausschuss am 03.12.2013.

1.    Wann hat der Kreis Unna den Antrag gestellt, im  Alleenradwege-Programm aufgenommen zu werden und somit Fördermittel  beantragen zu können?
2.    Auf Grundlage welcher Zahlen (Kauf und Sanierung) ist der Kreis Unna in das Förderprogramm aufgenommen worden?
3.    Wann ist der Förderbescheid eingegangen?
4.    Hatte man bis Ende 2012 den Kauf, der im Kreistag am 29.03.2011 beschlossen wurde, noch nicht vollzogen?
5.    Wann wurde der Kreis Eigentümer der Bahnflächen?
6.    Wie kam es zu der Kostensteigerung  für die  notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen zwischen 2007 > 2013   von   220.000,- € > 1,4 Mio. €?
NEU:
7.    Wie hoch waren die Kosten für den Unterhalt des Weges (wassergebundene Decke) seit 1975? Wie häufig wurden Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt (Sanierung der Oberfläche, Winterdienst, etc.?)
8.    Wie entstanden die in DS 186/13 angegebenen Kosten für den Unterhalt  eines Weges mit wassergebundener Decke?
9.    Wie entstanden die in DS 186/13 angegebenen Kosten für den Unterhalt eines Weges mit Asphalt-Decke?

10.    Wer wird zukünftig für die Entfernung des Herbstlaubes und den Winterdienst zuständig sein? Wer trägt diese Kosten für Personal und Geräte? Wie häufig ist die Reinigung des Weges vorgesehen?

11.    In DS 186/13 werden die Aufstellungen der Kosten für die verschiedenen Varianten ge-genüber gestellt. Unter Punkt 2.3 wird Bezug genommen auf die RStO (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen).
?    Wie hoch sind die Kosten für die entsprechenden Oberbau-Dicken im Bereich der Überfahrten für landwirtschaftliche Fahrzeuge etc.? Sie fehlen in der vorliegenden DS: Erkennbar sind lediglich die Kosten für eine 140 kg/m² Asphalttragschicht, bzw. 65 kg/m²Asphaltbeton. Laut den Richtlinien ist aber eine Tragschicht (auch für Fahrzeuge des Unterhaltungsdienstes geeignet) mit 185 kg/m² und 370 kg/m² vorgeschrieben.

Da es sich bei dem Bau- und Technikausschuss um einen Fachausschuss handelt, ist hier der richtige Raum, um Fachfrage eingehend und ausführlich zu diskutieren.
Außerdem bitten wir um die Beantwortung unserer Anfrage in schriftlicher Form.

Mit freundlichen Grüßen
 
Fraktionsvorsitzender

 
Herbert Goldmann

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