Die Fraktion GRÜNE im Kreistag hat in ihrer Sitzung vom 02.11.2020 folgende Geschäftsordnung einstimmig beschlossen:
Präambel
Ziel der Fraktionsarbeit ist die Entwicklung, Förderung und Umsetzung einer Kommunalpolitik nach den Grundsätzen der Partei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN.
Die Fraktion orientiert ihre Arbeit an sozialen, ökologischen und demokratischen Grundsätzen. Die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der kommunal-politischen Tätigkeit ist ausdrücklich erwünscht. Die Fraktion strebt daher die Quotierung in den Fraktionsgremien an.
§1 Zusammensetzung der Fraktion
- Die Fraktion besteht aus über Wahlvorschläge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Kreistag gewählte Kreistagsmitglieder.
(2) Zu den Fraktionssitzungen sollen außer den Mitgliedern eingeladen werden:
- der/die hauptamtliche / nebenamtliche Geschäftsführer/in der Fraktion, soweit er/sie nicht Fraktionsmitglied ist,
- die auf der Liste von BÜNDNI 90/DIE GRÜNEN gewählten sachkundigen Bürger/innen und stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen
(3) Organe der Fraktion sind
a) die Fraktionsversammlung („Fraktionssitzung“)
b) der Fraktionsvorstand
c) die/der Geschäftsführer/in
§2 Aufgaben der Fraktion
(1) Die Fraktion berät die politische Arbeit im Kreistag und fasst für ihre Mitglieder verbindliche Beschlüsse nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung.
(2) Die Fraktion bestimmt zu Beginn der Wahlperiode die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und die Zusammensetzung der Ausschüsse und anderer Gremien. Spätere Benennungen im Laufe der Wahlperiode werden von der Fraktion vorgenommen.
(3) Die Fraktion wählt zu Beginn und nach der Hälfte der Wahlperiode aus ihrer Mitte in geheimer Wahl eine/n Vorsitzende/n und zwei stellv. Vorsitzende. Eine Abwahl bedarf der einfachen Mehrheit und muss in der Tagesordnung der Einladung aufgeführt sein.
(4) Die Fraktion ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan. Die Fraktion beschließt den Haushaltsplan der Fraktion.
(5) Die Fraktion beschließt über die Einrichtung und Auflösung von Fraktionsarbeitskreisen.
(6) Die Fraktion legt die Schwerpunktthemen für die Fraktionssitzungen fest.
(7) Die Fraktion entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
(8) Die Fraktion tagt in der Regel zweiwöchentlich dienstags, mindestens jedoch vor jeder Sitzung des Kreisausschusses und Kreistags. Eine Einladung mit Tagesordnung geht mindestens 3 Tage vor der Sitzung den Mitgliedern zu.
(9) Die Mitglieder der Fraktion sollen im Kreistag und seinen Ausschüssen sowie in der Öffentlichkeit die Gesamtlinie der Fraktion vertreten. Sie sind verpflichtet, an den Sitzungen der Fraktion teilzunehmen.
§3 Arbeitskreise
(1) Zur Beratung von besonderen Sachfragen und zur Vorbereitung der Sitzungen von Fachausschüssen und anderer Gremien kann die Fraktion Arbeitskreise bilden.
(2) Die Beratungsergebnisse und Vorschläge der Arbeitskreise werden der Fraktion zugeleitet.
(3) Bei Entscheidungen von besonderer Bedeutung oder bei strittigen Beratungsergebnissen erfolgt die weitere Beratung durch die Fraktion.
§4 Beschlüsse
(1) Die Fraktion ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Die Einladung ergeht an alle Fraktionsmitglieder per eMail.
(2) Die Fraktion entscheidet mit einfacher Mehrheit.
(3) Auf Antrag eines Fraktionsmitgliedes muss geheim abgestimmt werden.
(4) Stimmrecht haben nur die Mitglieder der Fraktion; in Angelegenheiten ihres Sach-bereichs auch die sachkundigen Bürger/innen.
§5 Fraktionsvorstand
Der Fraktionsvorstand wird aus den Fraktionsmitgliedern (§ 1 Absatz 1) gebildet und vertritt die Fraktion nach innen und außen.
Aufgaben des Fraktionsvorstandes sind
a) Verhandlungen mit anderen Fraktionen oder der Verwaltung entsprechend den Vorgaben der Fraktion.
b) Teilnahme an den interfraktionellen Besprechungen.
c) Vorbereitung der Fraktionssitzungen und deren Einberufung, Vorschläge zu Schwerpunktthemen sowie zur Terminplanung für die Sitzungen.
d) Festlegung der Tagesordnung der Fraktionssitzungen entsprechend der Vorgaben der Fraktion. Anträge von Fraktionsmitgliedern auf Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte werden berücksichtigt.
e) Einberufung von Dringlichkeitssitzungen der Fraktion.
f) Entscheidung in Dringlichkeitsangelegenheiten, soweit eine Fraktionssitzung nicht rechtzeitig einberufen werden kann.
g) Bericht in der Fraktion über Gespräche des Fraktionsvorstandes mit Dritten.
§6 Haushaltsbudget
- Die Fraktion betraut die Geschäftsführung mit der Führung des Haushaltsbudgets der Fraktion.
- Die Fraktion bestimmt zwei Vertreter*innen aus ihrer Mitte zur jährlichen Kassen- und Rechnungsprüfung.
§7 Presse
Die Fraktion betraut die Geschäftsführung mit der Pressearbeit.
§8 Anträge und Anfragen
(1) Anträge und Anfragen von Fraktionsmitgliedern an den Kreistag und seine Ausschüsse sind der/dem Fraktionsvorsitzenden und der Fraktion zur vorherigen Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
(2) Initiativanträge, die aus Zeitgründen nicht beraten werden können, sind der Fraktion nach der Einbringung zur Kenntnis zu geben.
(3) Anträge werden von der/dem Fraktionsvorsitzenden unterzeichnet.
§ 9 Mitgliedschaft in der kommunalpolitischen Vereinigung
(1) Die Mitglieder der Fraktion sind Mitglieder der Kommunalpolitischen Vereinigung Grüne/Alternative in den Räten (GAR-NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen.
(3) Diese Mitgliedschaft berechtigt alle Fraktionsmitglieder, die Dienstleistungen der Kommunalpolitischen Vereinigung GAR-NRW (z.B. Information, Rechts- und Sachberatung, kommunalpolitische Weiterbildung u.a.m.) in Anspruch zu nehmen.
§10 Annahme und Änderung der Geschäftsordnung
(1) Die Geschäftsordnung tritt durch Beschluss der Fraktion in Kraft und bedarf zur Änderung einer einfachen Mehrheit der Fraktionsmitglieder. Eine Beschlussfassung über die Änderung ist nur dann zulässig, wenn dieses zusammen mit der Einladung zur Fraktionssitzung angekündigt wird.
(2) Die Änderung der Geschäftsordnung tritt erst in der folgenden Sitzung der Fraktion in Kraft.
beschlossen am 02.11.2020 in Unna