Gruene Kreistag Unna

Klimapolitische Leitlinien nach BVerfG Urteil im Kreis Unna neu bewerten

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„Eine richtige Klatsche“, so die Meinung vieler, sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz gleich im doppelten Sinne. Sie tut richtig weh und richtig gut, so war zu lesen.

Die Politik muss viel mehr tun und deutlich nachbessern. Als Frage der Generationengerechtigkeit darf Klimaschutz nicht auf nächste Generationen abgewälzt werden, und diese in ihre Freiheitsrechte einschränken. Den deutlichen Worten aus Karlsruhe müssen nun Bund und Länder Taten folgen lassen.

„Wir haben im Kreis Unna nach Ausruf des Klimanotstandes viel in Richtung Klimaschutz auf den Weg gebracht. Vor allem die klimapolitischen Leitlinien, die als Ergebnisse der Klimakonferenz vom Februar 2020 vorliegen, bilden die Grundlage des zu erstellenden Klimaschutzkonzeptes, und müssen daher nun fortgeschrieben und ergänzt werden,“ so Herbert Goldmann, Fraktionsvorsitzender.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und den damit einhergehenden und zu erwartenden Änderungen des Bundes muss der Kreis Unna auch in seinen bisherigen Beschlüssen nachjustieren. Der Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe und beeinflusst das gesamte Handeln der Verwaltung. Es macht keinen Sinn, ein Konzept für lange Jahre auf den Weg zu bringen, wenn schon vor dem Start Verbessrungsbedarf in wichtigen Grundlagenbeschlüssen besteht.

Klimapolitische Leitlinien nach BVerfG Urteil im Kreis Unna neu bewerten