An den Landrat
Herrn Mario Löhr
- im Hause -
den Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis
Sehr geehrter Herr Landrat Löhr,
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag, DIE LINKE/ UWG sowie die Fraktion der Wählergemeinschaften GFL und WfU, bitten Sie, den folgenden Beschluss in den
genannten Sitzungen zur Diskussion und Abstimmung zu stellen.
- Ausschuss für Mobilität, Bauen und Geoinformation am 18.09.24
- Kreisausschuss am 30.09.24
- Kreistag am 01.10.24
Beschluss:
Der Landrat wird beauftragt, in Abstimmung mit der Stadt Schwerte und der Bezirksregierung Arnsberg folgende Punkte zu überprüfen und neu zu bewerten:
- Ob es für die im Luftreinhalteplan von 2014 festgelegte Maßnahme K20n unter den dort beschriebenen Kontrollmaßnahmen und den sich seit Jahren ständig verbesserten Emissionswerten noch eine Grundlage gibt, das Projekt weiter zu planen.
- Inwieweit die Planung zur K20n ausgesetzt werden muss, solange der Ausbau der B236 erfolgt, da erst nach Abschluss der Baumaßnahme der Verkehrsfluss neu betrachtet werden kann.
Begründung:
Die Planungen und Durchführungen zum Bau der K20n beruhen auf dem Luftreinhalteplan der Stadt Schwerte aus dem Jahre 2014.
Die Bezirksregierung hatte aufgrund der damaligen Emissionsbelastungen für eine dauerhafte Lösung die Errichtung einer Entlastungsstraße von der Schützenstraße zum Gewerbegebiet gefordert.
Als Maßnahme wurde der Weiterbau der K20n festgelegt.
Die letzten Beschlüsse zu weiteren Durchführungen haben die Stadt Schwerte im Mai 2020, und der Kreistag im Juni 2020 (DS 069/20) gefasst.
Die Emissionswerte haben sich seitdem landesweit kontinuierlich erheblich verbessert, so dass es an den betreffenden Stellen in diesem Abschnitt seit langem zu keiner Überschreitung der zulässigen Schadstoffmengen gekommen ist.
Ein Verkehrsgutachten kann nur dann gesicherte Erkenntnisse über das jeweilige Verkehrsaufkommen in Schwerte liefern, wenn die Baumaßnahme zur Sanierung, und streckenweisen dreispurigen Ausbau der B 236 - von Hörder Straße auf Bethunestraße, bis hin zur Kreuzung Schützenstraße / Bethunestraße, abgeschlossen ist.
Die Bezirksregierung ist in der Pflicht, veränderte Rahmenbedingungen nach den Kontrollverfahren im geltenden Luftreinhalteplan zu überprüfen und neu zu bewerten.
Ob also die damals geplant Maßnahme, die Ortsumgehung K20n, überhaupt weiter geplant werden muss ist aufgrund der genannten neuen Begebenheiten und Erkenntnisse fraglich.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Schneider Vorsitzende Bündnis 90/ Die Grünen im Kreistag | Prof. Dr. Johannes R. Hofnagel Vorsitzender Fraktion der Wählergemeinschaften GFL/WfU | Katja Wohlgemut Vorsitzende Fraktion DIE LINKE/UWG |