Gruene Kreistag Unna

Stärkere Einbindung der freien Wohlfahrtsverbände gefordert.

|   Anträge Kreistagsfraktion

Ergänzungsantrag zur DS 042/21 vom 09.02.2021

Sehr geehrter Herr Landrat Mario Löhr

Die Fraktion GRÜNE im Kreistag bittet um Beratung und Abstimmung dieses Ergänzungsantrages zur Drucksache 042/21, in den Sitzungen des

Kreisausschusses / Kreistages am 22./23.03.2021

Kommunales Integrationsmanagement in NRW;

Rahmenkonzept zur Umsetzung im Kreis Unna

 

Änderung des Beschlussvorschlages in Punkt 3:

Der Landrat wird beauftragt, entsprechende Anträge beim Land zu stellen und das Rahmenkonzept mit den Beteiligten, insbesondere der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände weiter auszugestalten.

Er berichtet über die weiteren Entwicklungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration und Familie (ASIF).

 

Neuer Punkt 4 zum Beschlussvorschlag:

Das Rahmenkonzept sieht eine verbindliche Berücksichtigung der Wohlfahrts- und Flüchtlingsbetreuungsverbände im Baustein 2 -Rechtsübergreifendes Fallmanagement - mit einem Stellenanteil von 2 der 8 geförderten VzÄ. vor.

 

Begründung

Die Wohlfahrtsverbände gehören zweifelsfrei zu den wichtigsten Verbündeten eines qualifizierten Integrationsmanagement, zumal sie entgegen der vorhandenen behördlichen Strukturen einen schnellen, unbürokratischen und niederschwelligen Zugang zu den von den Förderrichtlinien betroffenen Gruppierungen und Einzelpersonen anbieten.

Insbesondere traumatisierten Menschen fällt der Zugang zu behördlichen Einrichtungen und Ansprechpartnern*innen schwer. In der Fragestellung „Wer kann welche Aufgaben am besten erfüllen“ ist allein schon auf der Grundlage der bestehenden Strukturen und des zunächst einmal zu beachtenden Zeitfensters dieses Projektes über (nur) zwei Jahre schnell umzusetzen.

Auch der Fördergeber hat die Bedeutung einer Beteiligung der Wohlfahrtsverbände unabhängig von den unterschiedlichen Modellen der förderungsberechtigten Kreise und kreisfreien Städte gesehen, und eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit der freien Wohlfahrtspflege und den anderen Beratungsansätzen in der Kommune, die ein gemeinsames Konzept entwickelt, wer welche Beratungsaufgaben übernimmt, als unabdingbar bezeichnet (siehe Handlungskonzept KIM NRW S.19).

Durch diese, in dem Baustein II verankerte Arbeitsgruppe wird gewährleistet, dass die Aufgabenverteilung aktuell und Lückenschlüsse in Sinne eines umfassenden Beratungsangebot umgesetzt werden können.

Wir sehen daher einen Stellenanteil von 2 der 8 VZÄ. für die freien Wohlfahrtsverbände als notwendig an.

Der Kreis Unna würde sich mit einer solchen Regelung der Erkenntnisse und Beschlussfassungen der Nachbarkommunen Dortmund und Hamm anschließen.

Wir bitten um Zustimmung

Herbert Goldmann

Integrationsmanagement