Gruene Kreistag Unna

Anfrage zum Ausschuss für Arbeit, Soziales und Familie am 06.06.2011

|   Anträge Kreistagsfraktion

Anfrage zum Ausschuss für Arbeit, Soziales und Familie am 06.06.2011 zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Kreis Unna

Anfrage zum Ausschuss für Arbeit, Soziales und Familie am 06.06.2011

Sehr geehrter Herr Sparbrod,
seit dem 30. März 2011 haben Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB Xll, Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger die Möglichkeit, für Kinder und Jugendliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu beantragen.
Hierzu gehören:
. Zuschüsse zum Mittagsessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen
. Kosten einer angemessenen und erforderlichen Lernförderung
. Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen in Schulen und
Kindertageseinrichtungen
. Persönlicher Schulbedarf zum Beginn des Schulhalbjahres
. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von 10 Euro monatlich
(Mitgliedsbeiträge, Teilnahme an Angeboten der kulturellen Bildung, Unterricht in
künstlerischen Fächern und Teilnahme an Freizeiten)
. Schülerbeförderungskosten, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften übernommen
werden.
Die neuen Angebote für Empfänger von Leistungen nach dem SGB ll oder Xll werden bis Juni rückwirkend erstattet. Das Verfahren ist nicht einfach umzusetzen.
Deshalb stellen wir folgende Fragen an die Verwaltung mit der Bitte um die Beantwortung im Ausschuss am 06.06 .2011:
1. Wie wird der Grundsatz, dass die Leistung zum Kind kommt, konkret umgesetzt?
2. Wie viele Anträge liegen bereits vor?
3. Was hat die Verwaltung unternommen, um es den Antragstellenden so leicht wie möglich zu machen? Was könnte noch getan werden?
4. Wie wurden die Eltern der Kinder über ihre Rechte informiert?
5. Für wie viele Kinder wurden bisher Anträge gestellt, bitte aufgeschlüsselt nach folgenden
Bereichen:
a) Zuschuss zum Mittagessen in Schule und Kita
b) Zuschuss für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote
c) Zuschuss zur Lernförderung (2.8. Nachhilfe)
d) Zuschuss für Schülerbeförderung
e) Zuschuss für Schulmaterialien
6. Wie wird das Hinwirkungsgebot, vgl. MAGS NRW, umgesetzt? Wird das Bildungs- und
Teilhabepaket (BTP) aktiv bei Eltern, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Schulen,
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen etc. beworben?
7. Wie sind die Zahlungsmodalitäten ausgestaltet? Erhalten Vereine und sonstige Dienstleister Pauschalen, müssen Leistungsempfängerlnnen in Vorkasse gehen oder gibt es eine Spitzabrechnung?
8. Bzgl. der Gutscheine für soziale und kulturelle Teilhabe. Gibt es Hinweise aus Sportvereinen, Musikschulen etc., dass bereits Angebote für '10 Euro (Gebühr / Mitgliedsbeitrag) monatlich unterbreitet werden? ln der Regel fallen auch Leihgebühren für Musikinstrumente oder Sportbekleidung (2.8. Fußballschuhe, Trikot) etc. an. Gibt es hierfür Möglichkeiten der Finanzierung?
9. Welche Kriterien liegen zur Vergabe von Nachhilfestunden zugrunde?
10. Wie hoch ist der Zuschuss zum Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kita? Wird eine Eigenbeteiligung erwartet?
11. Gibt es Vereinbarungen mit den Schulen, wann Kosten für Nachhilfe beantragt werden können? Wie hoch soll der Zuschuss zum Nachhilfeunterricht oder bei eintägigen  Klassenfahrten sein? Wie hoch ist der Zuschuss bei Fahrkarten zu Schule?
12. Welche bisherigen, eigenständigen Leistungen werden nun durch Leistungen des Bildungs und Teilhabepakets ersetzt bzw. ergänzt?
13. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Kommune bei der Umsetzung
des Bildungs- und Teilhabepakets konkret aus? Wie werden mögliche Doppelstrukturen
verhindert?
14. Sind auch die Jobcenter mit mehr Personal ausgestattet worden?
15. Kommen die Antragstellerlnnen mit den Formularen zurecht?
16. Wie wird sichergestellt, dass alle bedürftigen Kinder im Kreis Unna, auch die mit Flüchtlingsstatus, an Bildung teilhaben können?
Mit freundlichen Grüßen

Herbert Goldmann