Gruene Kreistag Unna

Ergänzungsantrag zu Tagesordnungspunkt 6 und der Drucksache 122/22

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„Gewaltschutzkonzepte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe“

im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Inklusion und Familien am 05.09.2022

 

Sehr geehrter Herr Landrat Löhr,

 

die Fraktion GRÜNE im Kreistag bittet Sie, für die kommende Sitzung des Ausschusses
für Arbeit, Soziales, Inklusion und Familien ergänzend zu oben genannten Tagesordnungspunkt und der Drucksache 122/22  folgende Anfragen mit aufzunehmen:

 

Ergänzende Anfragen:

 

  1. Wie gliedern sich die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, die Gewaltschutzkonzepte vorlegen müssen, nach Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Wohngemeinschaften in Betreuungsleistungen, Angebote des Servicewohnens, ambulante Dienste und Gasteinrichtungen auf?
     
  2. Welche Standards sind bei der Erstellung von Gewaltschutzkonzepten zu beachten und in welcher Weise kann die WTG-Behörde (Heimaufsicht) insoweit inhaltliche Vorgaben machen?
     
  3. Inwieweit lassen sich aus Sicht der Kreisverwaltung diese Standards auf die häusliche Pflege konzeptionell übertragen und überwachen?
     
  4. Sind bereits in der Vergangenheit, und wenn ja wie viele, Meldungen, ggf. auch anonymisiert über Gewalt in Einrichtungen an die WTG-Behörde (Heimaufsicht) einerseits und den Landrat als Kreispolizeibehörde andererseits herangetragen worden?
     
  5. Decken sich die Meldungen an die Kreispolizeibehörde mit denen an die WTG-Behörde (Heimaufsicht)?
     
  6. Welche niederschwelligen Meldemöglichkeiten stehen Angehörigen einerseits und Pflegepersonal andererseits zur Verfügung um den Verdacht von Gewalt in Einrichtungen an welche zuständigen Stellen zu melden?
     
  7. Wie beurteilt die Kreisverwaltung die gesetzlichen Instrumentarien zur Etablierung von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen, um die Entstehung von Gewalt zu verhindern?

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 15.08.2022 hatte die SPD-Kreistagsfraktion einen Fragenkatalog an die
Verwaltung gerichtet. Nach Auffassung der Fraktion GRÜNE im Kreistag ist es jedoch
notwendig, dass die vorliegenden Fragen um einige wichtige Aspekte ergänzt und teilweise dazu konkrete Zahlen erfragt werden.

 

Nur aufgrund einer faktenbasierten Datenlage ist es möglich, gegebenenfalls weitere Sachanträge zu erarbeiten, deren Stellung sich die Fraktion GRÜNE im Kreistag demnächst vorbehält.

 

Zudem ist anzumerken, dass die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion durch die Wendung
„Behindertenhilfe“ den Eindruck erweckt, dass beispielsweise Leistungsanbieterinnen und
Leistungsanbieter von Altenpflege im landläufigen Verständnis nicht mitgemeint sind.

 

Dies macht es nötig, die Datenlage getrennt nach Einrichtungen aufzuschlüsseln.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Goldmann

Vorsitzender
Fraktion GRÜNE im Kreistag

Gewaltschutzkonzepte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe