Gruene Kreistag Unna

Leichte Sprache in Publikationen und Schriftverkehr der Kreisverwaltung.

|   Startseite Anträge Kreistagsfraktion

 

Sehr geehrter Herr Landrat Löhr,

 

die Fraktion GRÜNE im Kreistag bittet sie folgenden Antrag in den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Inklusion und Familie am 17.05.22, sowie  in den Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages am 13./14.06.22 zur Diskussion und Abstimmung zu stellen.

 

Beschluss:

 

  1. Die Kreisverwaltung erstellt einen Bericht, in welchem Umfang und an welchen Stellen Publikationen und Schriftverkehr der Kreisverwaltung in leichter Sprache und damit barrierefrei umgesetzt werden können.
     
  2. Die Kreisverwaltung prüft zudem, inwieweit Handlungsbedarf in diesem Bereich gesehen wird und Umsetzungsschritte geplant sind.

 

Begründung:

 

Publikationen und Schriftverkehr der Kreisverwaltung sind in aller Regel nicht in der sog. „Leichten Sprache“, d.h. unter Beachtung der Regeln und Vorgaben wie z. B. der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITB 2.0“ oder den Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verfasst.

 

Bildungsfernere Gruppen der Bevölkerung haben oftmals erhebliche Mühen, Veröffentlichungen oder Schriftstücke zu verstehen oder ihren Sinn zu erfassen.

 

Somit besteht die  Gefahr, z.B. bei der Werbung für die Teilnahme an Veranstaltungen, wichtige Zielgruppen nicht zu erreichen.

 

Die Anwendung der Regeln für Leichte Sprache würde dem entgegenwirken können.

Auf den Internetseiten des Kreises Unna finden sich an manchen Stellen Broschüren und Textpassagen in leichter Sprache. Allerdings handelt es sich dabei größtenteils nicht um Veröffentlichungen der Kreisverwaltung Unna sondern von anderen auswärtigen Stellen und Organisationen wie Hamburg, Thüringen, Bremen, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. u.v.a.m.

Anmerkung: Dieser Antragstext ist nicht in leichter Sprache verfasst.


Mit freundlichen Grüßen

Herbert Goldmann

AdobeStock439147339