Gruene Kreistag Unna

„Verfahren und Umstände nächtlicher Abschiebeaktion aus Schwerte“

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Anfrage zum Kreisausschuss am 05.04.2022

 

Sehr geehrter Herr Landrat Löhr,

die Fraktion GRÜNE im Kreistag, bittet Sie in der Sitzung des Kreisausschusses am 05.04.2022 unter Mitteilungen der Verwaltung folgende Anfragen zu beantworten.

  1. Ist es zutreffend, dass die Kreisverwaltung (Ausländerbehörde) eine Kanzlei damit beauftragt hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen den Arbeitskreis Asyl zu erheben und eine Abmahnung gegen die verantwortlichen Betreuer der Familie ausgesprochen hat?
     
  2. Falls die Annahme zutrifft – teilt der LR diese Vorgehensweise seiner Verwaltung und „bestraft“ somit zivilgesellschaftliches Engagement in Form von Flüchtlingsberatung- und betreuung?

In der 8. KW. haben vs. kommunale und überregionale Zeitungen mehrfach über eine nächtliche Abschiebeaktion eines Ehepaares mit einem sechsjährigen Mädchen aus Schwerte nach Bangladesch durch die Ausländerbehörde des Kreises (AB) berichtet. U.a. der die Familie betreuende Arbeitskreis Asyl, Schwerte hatte das Verfahren kritisiert und die Umstände aus seiner Sicht als „unmenschlich“ und „rechtlich bedenklich oder rechtswidrig“ bezeichnet.

Die AB hat sich zu den genauen Umständen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geäußert.

 

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Goldmann